Regierung von Oberbayern - koordinieren, bündeln, entscheiden

Staatliche Fachbehörden, kommunale Verwaltungen, Verbände und Bürger haben oft unterschiedliche Interessen. Aufgabe der Regierung ist es, diese aufzugreifen, abzuwägen und Lösungsmöglichkeiten und Kompromisse zu entwickeln. So müssen beispielsweise bei der Entscheidung über ein Straßenbauprojekt Aspekte u.a. des Straßenverkehrs, der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, der Wirtschaftsförderung sowie die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden. Statt einer Vielzahl von Einzelgenehmigungen trifft die Regierung eine einheitliche Entscheidung. Zuvor hat sie Behörden, Kommunen und Bürger beteiligt, die einzelnen Belange gewertet und gewichtet und nach Möglichkeit auf einen gemeinsamen Nenner gebracht.
Wir sind nicht der Bezirk Oberbayern...
In Bayern gibt es neben den sieben bayerischen Regierungen, die staatliche Verwaltungsbehörden sind, die sieben bayerischen Bezirke als kommunale Gebietskörperschaften. Die Bezirke bilden nach den Gemeinden und Landkreisen die dritte Ebene der kommunalen Selbstverwaltung. Territorial decken sich Bezirksgebiet und Regierungsgebiet. An der Spitze der Regierungen steht mit dem Regierungspräsidenten ein Staatsbeamter. Das höchste Gremium des Bezirks bildet dagegen der vom Volk gewählte Bezirkstag mit dem aus seiner Mitte gewählten Bezirkstagspräsidenten als kommunalen Ehrenbeamten.
... und auch nicht die Bayerische Staatsregierung
Manchmal wird die Regierung von Oberbayern mit der Bayerischen Staatsregierung verwechselt, wohl auch deshalb, weil beide in der Landeshauptstadt München ihren Sitz haben. Die Staatsregierung bildet mit der Staatskanzlei und den Staatsministerien die Spitze der Exekutive im Freistaat Bayern. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten, der vom Landtag gewählt wird und der bis zu 17 Staatsminister und Staatssekretäre in sein Kabinett beruft.