Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.
Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,
- Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
- Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
- den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
- der Bevölkerung auf naturverträgliche Weise die heimische Natur und Landschaft zugänglich zu machen und deren ökologischen Wert zu vermitteln,
- Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
- einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
- einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.
Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.
Zuwendungsempfänger
- Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
- Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
- Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Träger der Naturparke
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt
Ansprechpartner
Herr Egger - Sachbearbeiter
Naturschutz und Landschaftspflege
Telefon +49 (0)89 2176-2282
Fax +49 (0)89 2176-402282
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Kandlbinder - Sachbearbeiterin
Naturschutz und Landschaftspflege
Telefon +49 (0)89 2176-2716
Fax +49 (0)89 2176-402716
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Marx - Sachbearbeiterin
Naturschutz und Landschaftspflege
Telefon +49 (0)89 2176-2542
Fax +49 (0)89 2176-402542
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Schindler - Arbeitsbereichsleiterin
Naturschutzförderung
Telefon +49 (0)89 2176-2730
Fax +49 (0)89 2176-402730
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.deerreichbar Montag, Dienstag, Donnerstag, jeweils vormittags
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Die Antragstellung sowie der vollständige Bewilligungsvollzug erfolgt digital über die IT-Fachanwendung „Luna.Natur“. Wenden Sie sich für die Einladung zur Registrierung einer Nutzerkennung bitte an Ihre zuständige untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt.
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
Die Antragstellung für Zuwendungen gemäß den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) findet aktuell in jährlich mehreren Phasen - Sommer bzw. Winter - statt. Die Frist für die aktuelle Antragstellung der Sommermaßnahmen 2026 läuft bis zum 27.03.2026.
Die Wintermaßnahmen 2026 können anschließend bis zum Fristablauf 24.07.2026 beantragt werden.
- Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
