Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.
Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,
- Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
- Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
- den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
- der Bevölkerung auf naturverträgliche Weise die heimische Natur und Landschaft zugänglich zu machen und deren ökologischen Wert zu vermitteln,
- Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
- einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
- einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.
Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.
Zuwendungsempfänger
- Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
- Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
- Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Träger der Naturparke
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt
Ansprechpartner
Herr Egger - Sachbearbeiter
Naturschutz und Landschaftspflege; Region 18 (Traunstein, Mühldorf, Rosenheim, Stadt Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land), Teil Region 10 (Stadt Ingolstadt, Pfaffenhofen)
Telefon +49 (0)89 2176-2282
Fax +49 (0)89 2176-402282
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Grahle - Sachbearbeiterin
Streuobstmanager - Verwaltung, Naturschutz und Landschaftspflege; Teil Region 10 (Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen), LHS München, Fürstenfeldbruck
Telefon +49 (0)89 2176-2835
Fax +49 (0)89 2176-402835
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Kandlbinder - Sachbearbeiterin
Naturschutz und Landschaftspflege; Teil Region 14 (Landsberg, Starnberg, Dachau, LKr. München, Freising, Erding, Ebersberg)
Telefon +49 (0)89 2176-2716
Fax +49 (0)89 2176-402716
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Marx - Sachbearbeiterin
Naturschutz und Landschaftspflege; Region 17 ( Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim Schongau, Miesbach)
Telefon +49 (0)89 2176-2542
Fax +49 (0)89 2176-402542
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Schindler - Arbeitsbereichsleiterin
Naturschutzförderung
Telefon +49 (0)89 2176-2730
Fax +49 (0)89 2176-402730
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.deerreichbar Montag, Dienstag, Donnerstag, jeweils vormittags
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice. Bitte vereinbaren Sie im Falle einer persönlichen Vorsprache daher unbedingt einen Gesprächstermin.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914 - Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 51 - Naturschutz
Ansprechpartner
Frau Burmester
Naturschutz
Telefon +49 (0)89 2176-2757
Fax +49 (0)89 2176-402757
E-Mail naturschutz@reg-ob.bayern.deDie allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice. Bitte vereinbaren Sie im Falle einer persönlichen Vorsprache daher unbedingt einen Gesprächstermin.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
- Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 51 - Naturschutz)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 51 - Naturschutz)
- Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Empfänger: Sachgebiet 51 - Naturschutz)
- Einverständniserklärung Grundstückseigentümer (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Einverständniserklärung Grundstückseigentümer (Empfänger: Sachgebiet 51 - Naturschutz)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
- Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung
- Landschaftsschutzgebiete; Beantragung der Festsetzung
- Naturschutzgebiet; Festsetzung
- Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
- Wanderwege und Unterkunftshäuser; Beantragung einer Förderung
- Moorrenaturierung; Beantragung einer Förderung