Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Hinweis: Für die Formulare ist überwiegend das Gewerbeaufsichtsamt (Dezernat G22) zuständig.

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.