Der Bezirk Oberbayern

ist die in der Bayerischen Verfassung verankerte kommunale Gebietskörperschaft, die mit dem Zuständigkeitsgebiet der Regierung von Oberbayern räumlich übereinstimmt. Als dritte kommunale Ebene nach den Gemeinden und den Landkreisen und kreisfreien Städten ist sie rechtlich selbstständig.

Der Bezirk erfüllt überörtliche Aufgaben der Daseinsvorsorge, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen.

Der Bezirk ist

  • überörtlicher Sozialhilfeträger (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege in stationären und teilstationären Einrichtungen),
  • Träger von Fach- und Sonderschulen,
  • über die „Kliniken des Bezirks Oberbayern - Kommunalunternehmen“ Träger von psychiatrischen und neurologischen Fachkrankenhäusern und
  • zuständig für regionale Kulturarbeit und Heimatpflege.

Hauptorgane des Bezirks sind der Bezirkstag, der Bezirksausschuss und der Bezirkstagspräsident. Der Bezirkstag ist die Vertretung der oberbayerischen Bürgerinnen und Bürger und besteht zurzeit aus 82 ehrenamtlichen Mitgliedern, die jeweils für fünf Jahre gleichzeitig mit dem Landtag gewählt werden. Den Vorsitz im Bezirkstag führt der Bezirkstagspräsident, der aus der Mitte des Gremiums gewählt wird. Er vertritt den Bezirk nach außen und vollzieht die Beschlüsse der Gremien.

Der Sitz der Verwaltung des Bezirks Oberbayern ist in München in der Prinzregentenstraße 14.

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