Differenzierungskräfte an Förderschulen; Beantragung der Einstellung
Förderschulen können die Einstellung von Differenzierungskräften bei der zuständigen Regierung beantragen.
Differenzierungskräfte unterstützen als Personal der Förderschule Schülerinnen und Schüler durch besondere Unterrichtsangebote. Sie gehören zum sonstigen schulischen Personal nach Art. 60a Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Sie unterstützen die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen, übernehmen jedoch keine eigenverantwortliche Förderung. Der Einsatz erfolgt gruppenbezogen zur Entlastung in Unterrichts- und Erziehungssituationen, z. B. durch die Unterstützung in Lernbereichen der Selbstversorgung (Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)/Diagnose und Förderklassen (DFK)/Grundschulstufe) und die Übernahme angeleiteter Differenzierungsphasen in Kleingruppen.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Team Differenzierungskräfte
E-Mail differenzierungskraefte@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 09:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr DI 09:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr MI 09:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr DO 09:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr FR 09:00 - 12:00 Uhr Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Die Schulleitungen der Förderschulen können im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die Einstellung von Differenzierungskräften beantragen.
- Die Förderschulen beantragen bei der Regierung die Zuweisung von Einstellungskapazitäten.
- Den Förderschulen werden Einstellungskapazitäten von der Regierung zugewiesen.
- Die Förderschulen reichen nach der Zuweisung der Einstellungskapazität die Einstellungsunterlagen bei der Regierung ein.
- Die Regierung fertigt den Arbeitsvertrag aus und veranlasst die Entgeltzahlung.
Bei Vorlage von vollständigen Einstellungsunterlagen werden die Verträge schnellstmöglich ausgefertigt.
Interessierte Lehrkräfte können sich entweder bei der für die Förderschulen der Region zuständigen Regierung oder direkt bei einer Förderschule als Differenzierungskraft bewerben.
Der Dienstantritt der Differenzierungskraft kann erst nach der Zustimmung durch die Regierung, nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und eines Nachweises über einen ausreichenden Masernimpfschutz (für nach 1970 Geborene) erfolgen. Differenzierungskräfte, die befristet beschäftigt werden, unterzeichnen zudem vor Antritt des Dienstes eine rechtswirksame Befristungsvereinbarung.
Die Antragsunterlagen sollten frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages als „Differenzierungskraft“Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Differenzierungskräfte TätigkeitsbeschreibungDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses von DifferenzierungskräftenDieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.- Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
- Erklärung zum BeschäftigungsverhältnisDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStGDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige ArbeitnehmerDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.- Geringfügig Beschäftigte können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
- Belehrungen Erklärungen - ZusammenfassungDieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
- Erklärung der Beschäftigten/des Beschäftigten - Persönliche AngabenDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.- Diese Erklärung ist zweifach einzureichen. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung, eine Ausfertigung wird an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet.
- Erklärung BeschäftigteDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.- Diese Erklärung zu Vorstrafen, laufenden Straf- oder Disziplinarverfahren, zu früheren Dienst- und Arbeitsverhältnissen und zur Schwerbehinderteneigenschaft verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung.
- Beteiligung des örtlichen Personalrats vor Dienstantritt der Beschäftigten/des BeschäftigtenDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.- Die Schulen bzw. das Staatliche Schulamt übersenden uns diesen Vordruck, der dann bereits die Zustimmung des örtlichen Personalrates zur Einstellung der/des Tarifbeschäftigten beinhaltet, zur Beteiligung des Bezirkspersonalrates.
- Personalbogen für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst (A703) [Dateiformat: pdf]Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.- Diese Erklärung ist zweifach einzureichen. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung, eine Ausfertigung wird an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet.
keine
- Merkblatt erweitertes Führungszeugnis - Merkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“
- Sicherstellung des Schutzes für Maserninfektionen an Schulen - Masern-Dokumentationshilfe
- Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht