Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs
Der Handel im europäischen Binnenmarkt mit bestimmten Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen setzt eine Zulassung der beteiligten Betriebe voraus.
Die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen setzt eine Zulassung beteiligter Betriebe nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) voraus. Das Verfahren ist antragsgebunden. Überprüft wird, ob die Einhaltung der einschlägigen tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen gewährleistet werden kann. Nutztiere, Nutz- und Zuchtgeflügel einschließlich Eintagsküken, Affen und Halbaffen, sowie eine Vielzahl tierischer Erzeugnisse (z. B. Samen, Embryonen und Eizellen sowie Bruteier) dürfen in andere EU-Mitgliedstaaten nur verbracht werden, wenn die Tiere oder Erzeugnisse aus einem entsprechend zugelassenen Betrieb stammen (z. B. EG Viehhandelsunternehmen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen; EG- Händlerställe für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen; EG- Viehsammelstellen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer; Zoos, Wildparks und sonstige Einrichtungen mit Tierhaltung zu wissenschaftlichen oder Versuchszwecken oder zur Erhaltung von Tierarten oder -rassen).
Mit der Zulassung wird dem jeweiligen Betrieb eine für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zu veröffentlichende Zulassungsnummer zugeteilt.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit, Verbraucherschutz und Pharmazie
Ansprechpartner
Ens, Edith
Telefon +49 (0)89 2176-2638
Fax +49 (0)89 2176-402638
E-Mail edith.ens@reg-ob.bayern.de
Mandl, Sabine
Telefon +49 (0)89 2176-3344
Fax +49 (0)89 2176-403344
E-Mail sabine.mandl@reg-ob.bayern.deDie allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 UhrZu den allgemeinen Öffnungszeiten werden vorrangig individuelle Terminvereinbarungen angeboten.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914 - Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen
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Verbraucherschutz, Veterinärwesen
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Zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden vorrangig individuelle Terminvereinbarungen angeboten.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
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Nach § 15 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) dürfen Nutztiere, Nutz- und Zuchtgeflügel einschließlich Eintagsküken, Affen und Halbaffen, sowie eine Vielzahl tierischer Erzeugnisse (z. B. Samen, Embryonen und Eizellen sowie Bruteier) in andere EU-Mitgliedstaaten nur verbracht werden, wenn die Tiere oder Erzeugnisse aus einem zugelassenen Betrieb stammen. Für die einzelnen Tiere, Erzeugnisse und Betriebe sind in Anlage 7 der BmTierSSchV die Rechtsnormen der EU aufgeführt, die beachtet werden müssen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Das Genehmigungsverfahren beginnt mit Einreichung der Unterlagen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), die eine Vorprüfung durchführt und den Antrag an die Regierung weiterleitet. Diese überprüft und entscheidet, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten, tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Mit dem Zulassungsbescheid wird dem Betrieb eine Zulassungsnummer für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zugeteilt, die gelistet und veröffentlicht wird.
1 - 3 Monate
Die zugelassenen Betriebe und Einrichtungen werden gelistet und veröffentlicht.
- Schriftlicher Antrag mit Benennung der Tierart(en), der beabsichtigten Tätigkeiten und der betriebsverantwortlichen Personen
- Betriebsspiegel
(siehe Formblatt unter „Formulare“) - Handelsregisterauszug
- Katasterplan
- Grundrissplan mit Bezeichnung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen
- Grundrissplan mit Einzeichnung der Personalwege
- Grundrissplan Betriebsgelände mit Einzeichnung der Wege der Trans-portfahrzeuge und der Tiere sowie der Entsorgungswege
- Hygienezonenplan
- Pläne der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und Tierkörperentsorgung
- Betriebliche Hygieneprogramme
(Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingsbekämpfungsplan) - Betriebliche Gesundheitsprogramme
(Besamungsstationen, Embryotransferstationen etc.) - Havariekonzept
(z. B. Alarmplan mit Erreichbarkeitsdaten für Nottötungen, Verhalten im Tierseuchenfall, bei Stromausfall, bei sonstigen Störungen des normalen Betriebsablaufs)
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit, Verbraucherschutz und Pharmazie) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) gemäß BmTierSSchV (Empfänger: Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit, Verbraucherschutz und Pharmazie) - Anlage zum formlosen Zulassungsantrag
- Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) gemäß BmTierSSchV (Empfänger: Sachgebiet 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen) - Anlage zum formlosen Zulassungsantrag
Kostenrahmen für Zulassung: zwischen 100,00 und 5.000,00 EUR (nach Verwaltungsaufwand)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
- Listen der für den innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen zugelassenen Betriebe
- Liste der zugelassenen Zolllager und Lager in Freizonen
- Besamungsstationen für den Handelsverkehr mit Samen von Pferden, Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen
- Handelsverkehr mit Geflügel und Bruteiern