Bergamt Südbayern
Bergaufsicht für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben
Der Bergbau und alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen einer staatlichen Aufsicht, der Bergaufsicht.
Die Bergbehörden im Freistaat Bayern sind das Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie sowie die beiden, den Regierungen von Oberfranken und Oberbayern eingegliederten, Bergämter.
Das Bergamt Südbayern ist örtlich zuständig für die drei Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
Es versteht sich als Servicebehörde für Bürger und Unternehmen auf den Gebieten Sicherheit (Arbeitsschutz) und Umweltschutz.
Die grundsätzlichen Aufgaben des Bergamtes sind
- Gewährleistung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit in den Bergbaubetrieben
- Abwendung von Gefährdungen der Allgemeinheit aus diesen Betrieben
- Sicherung der Rohstoffversorgung
- Gefahrenerkundung bzw. -abwehr im Bereich des Altbergbaus
Zum Thema
Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)
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Überwachungsprogramm und Überwachungsberichte für unter Bergaufsicht stehende Industrieanlagen gemäß § 52a BImSchG
Das Überwachungsprogramm für IE-Anlagen, die sich unter Aufsicht des Bergamtes Südbayern befinden, wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Oberbayern, der Regierung von Niederbayern und der Regierung von Schwaben entwickelt. Nähere Informationen zu den Überwachungsplänen der Regierungen entnehmen Sie bitte den einschlägigen Seiten, die Sie über die untenstehende Linkliste erreichen können.Derzeit befinden sich keine nach IE-RL überwachungsbedürftigen Anlagen im Regierungsbezirk Niederbayern und Schwaben. Im Regierungsbezirk Oberbayern unterliegen zwei IE-Anlagen der Bergaufsicht (siehe Anlage 1 zum Überwachungsprogramm).
Nach § 52a BImSchG sind Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) regelmäßig wiederkehrend durch Vor-Ort-Besichtigungen zu überwachen. Über jede Vor-Ort-Besichtigung hat die Überwachungsbehörde einen Überwachungsbericht zu erstellen. Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen.
Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
Seit Umsetzung der IE-Richtlinie hat es keine veröffentlichungspflichtigen Bescheide zu den unter Aufsicht des Bergamtes Südbayern stehenden Industrieanlagen gegeben.
Formulare und Downloads
Weitere Bergbehörden in Bayern
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Die dem Bergamt übergeordnete Bergbehörde ist das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Das Bergamt Nordbayern in Bayreuth ist örtlich zuständig für die vier Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz.