Erreichbarkeit und Kontakt
Gerne können Sie per Telefon, E-Mail oder Post Kontakt mit uns aufnehmen.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, unser Sicheres Kontaktformular zu nutzen. Hierbei handelt es sich um eine online-basierte und gesicherte Anfragemöglichkeit.
Postanschrift
Regierung von Oberbayern
80534 München
Telefon +49 89 2176-0
Telefax +49 89 2176-2914
E-Mail-Adresse:
poststelle@reg-ob.bayern.de
An diese E-Mail-Adresse können auch E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur gerichtet werden.
Wenn Sie eine verschlüsselte Übermittlung zu Ihrem E-Mail-Provider sicherstellen, erfolgt die weitergehende Übermittlung grundsätzlich transportverschlüsselt, da alle Provider die Verpflichtung haben, E-Mails durchgehend transportverschlüsselt zu übertragen und die staatlichen Einrichtungen verpflichtet sind, E-Mails transportverschlüsselt abzurufen.
Für größere Datenmengen und einen regelmäßigen Austausch bietet sich ggf. auch eine sichere Übertragung über den Clouddienst SecureBox an. Kommen Sie hierzu auf uns zunächst per E-Mail zu, damit wir einen entsprechenden Zugang für Sie einrichten können.
Für die Nutzung eines verschlüsselten bzw. authentisierten Übertragungsweges können Sie auch die Möglichkeit der De-Mail oder des Sicheren Kontaktformulars aus dem Bayerischen Portalverbund (Authentisierung mit Ihrer BayernID) verwenden.
De-Mails und De-Mails mit verschlüsseltem Inhalt an die Regierung von Oberbayern
De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation.
Zudem wird bei De-Mail bei der Anmeldung die Identität des Nutzers überprüft.
Wenn Sie uns eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.
De-Mail-Adresse: reg-ob@bayern.de-mail.de
Weitere Informationen unter
Bundesministerium des Innern und für Heimat zur De-Mail
BayernPortal – Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
Hinweis: Zur Nutzung des sicheren Kontaktformulars ist eine Authentifizierung mit der Bayern-ID notwendig. Weitere Informationen zur Bayern-ID sind unter https://bayernid.freistaat.bayern/ verfügbar.
Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr
Nach dem BayEGovG besteht seit dem 1. Juli 2016 für jede Bürgerin und jeden Bürger das Recht, elektronisch mit bayerischen Behörden zu kommunizieren (Art. 2 Satz 1 BayEGovG). Dementsprechend ist grundsätzlich jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form bzw. für schriftformersetzende Kommunikation zu eröffnen (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayEGovG).
Für die schriftformersetzende Kommunikation (z.B. die Einlegung von Widersprüchen) gilt, dass übermittelte Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der eIDAS-VO (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014) versehen sein müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen.
Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Zertifizierungsdienstanbietern (ZDA, auch Trustcenter genannt) herausgegeben. Weitergehende Informationen über die qualifizierte elektronische Signatur und deren Anbieter finden Sie bei der Bundesnetzagentur.