Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern

Hinweis: Die primäre Zuständigkeit liegt beim Gewerbeaufsichtsamt (Dezernat G11).
Das Bergamt ist nur für Betriebe zuständig, welche der Bergaufsicht unterliegen.

Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber benötigen Sie eine behördliche Genehmigung, wenn in Ihrem Betrieb oder Unternehmen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt.