Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Seit 01.07.2023 ist die Regierung von Oberbayern nicht mehr für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen zuständig.
Wenn Sie mit Ihrem ausländischen Pflegabschluss die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Pflegefachkraft beantragen möchten und in Bayern wohnen bzw. arbeiten möchten, ist nun das Landesamt für Pflege zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung Pflege in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe
Ansprechpartner
Service Berufszulassungsstelle Gesundheitsfachberufe
(Für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen ist seit 01.07.2023 das Bayerische Landesamt für Pflege zuständig)
Telefon +49 (0)89 2176-2075
Fax +49 (0)89 2176-402075
E-Mail anerkennung.gesundheitsfachberufe@reg-ob.bayern.deTelefonzeit
Montag bis Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:00 UhrAnfragen zum Sachstand oder Rückfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens aktuell nicht beantwortet werden. Daher bitten wir von Rückfragen abzusehen. Die dadurch gewonnene Zeit kommt der Bearbeitung von Anträgen zu Gute. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Der Parteiverkehr bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Unterlagen können zu den allgemeinen Besuchszeiten gegen eine Eingangsbestätigung am Empfang abgegeben werden.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914