Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Seit 01.07.2023 ist die Regierung von Oberbayern nicht mehr für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen zuständig.

Wenn Sie mit Ihrem ausländischen Pflegabschluss die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Pflegefachkraft beantragen möchten und in Bayern wohnen bzw. arbeiten möchten, ist nun das Landesamt für Pflege zuständig.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung Pflege in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.