Aktuelles
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© StMFH 14.03.2025Beteiligen Sie sich online unter Heimat.Dialog Bayern
Machen Sie mit und diskutieren Sie mit uns gemeinsam Zukunftsperspektiven für ein Miteinander in unserer Gesellschaft! (14. März 2025 bis 14. April 2025)
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© Michael Nowak -
© Energie-Atlas Bayern 11.03.2025Kommunale Wärmeplanung – Hilfestellungen für Bayerns Städte und Gemeinden
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und möchte diesen mit der Veranstaltung am 13.05.2025 in München das geschnürte Umsetzungspaket nahe bringen und die Machbarkeit der Aufgabe aufzeigen.
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Themen im Fokus
Maßnahmen gegen Mangel an kochsalzhaltigen Arzneimitteln – Allgemeinverfügung erleichtert Einfuhr geeigneter Arzneimittel
Vor dem Hintergrund des festgestellten Versorgungsmangels mit kochsalzhaltigen Arzneimitteln ermöglicht eine Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern, dass Apotheken, Zweigapotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken kochsalzhaltige Arzneimittel ohne zusätzliche Genehmigung importieren können, die in Deutschland zwar nicht zugelassen sind, jedoch in dem Staat rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen, aus dem sie in den Geltungsbereich des AMG verbracht werden, oder wenn die zuständige Bundesoberbehörde festgestellt hat, dass die Qualität der Arzneimittel gewährleistet ist und ihre Anwendung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis zur Vorbeugung oder Behandlung der jeweiligen Erkrankung erwarten lässt.
Um die Patientensicherheit bei der Anwendung dieser Arzneimittel bei der vulnerablen Bevölkerungsgruppe zu gewährleisten, sind die für die sichere Anwendung notwendigen Informationen in deutscher Sprache in geeigneter Weise dem Arzneimittel beizufügen. Alternativ können die für die sichere Anwendung notwendigen Informationen in deutscher Sprache digital zum Abruf zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall ist dem Arzneimittel ein Hinweis auf die Abrufmöglichkeit beizufügen. Die Importe sind der Regierung von Oberbayern anzuzeigen, damit behördlich nachvollziehbar bleibt, welche konkreten Arzneimittel importiert wurden.
Die Anzeige hat unter Vorlage der in der Allgemeinverfügung genannten Unterlagen unter der Funktionsmailadresse pharmazie@reg-ob.bayern.de zu erfolgen.
Für in der Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern nicht genannte Arzneimittelgroßhändler und Arzneimittelhersteller sind entsprechende Einfuhren im Wege einer Einzelgestattung möglich. Sie werden gebeten, sich für Rückfragen diesbezüglich ebenfalls an die Funktionsmailadresse zu wenden.
Die Importe sind der Regierung von Oberbayern unverzüglich anzuzeigen, damit behördlich nachvollziehbar bleibt, welche konkreten Arzneimittel importiert wurden. In der Anzeige unter der Funktionsmailadresse pharmazie@reg-ob.bayern.de ist zu nennen:
- Name des Einführers (mit Adresse), Name des Arzneimittels
- Herkunftsland, aus dem die Einfuhr erfolgt
- Name des pharm. Unternehmers
- Zulassungsnummer
- Chargen-Nummer
- Einfuhrmenge
- Datum des Beginns der Einfuhr
Maßnahmen gegen Mangel an kochsalzhaltigen Arzneimitteln (Sonderamtsblatt vom 22.10.2024)
Kinderluftballons
Unter folgenden Voraussetzungen ist das Steigenlassen der Kinderluftballons erlaubnisfrei:
- der Aufstiegsort befindet sich in einer Entfernung von mehr als 1,5 km von der Begrenzung eines Flugplatzes,
- der Aufstiegsort befindet sich außerhalb der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) eines Flughafens oder militärischen Flugplatzes,
- es handelt sich um keinen Massenaufstieg (mehr als 500 Ballone),
- die Luftballons sind nicht gebündelt (sog. Ballontraube),
- zum Befüllen wird kein brennbares Gas verwendet,
- an den Kinderluftballons sind keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LED´s) angebracht. Grußkarten aus Papier sind erlaubt!
Unter bestimmten Bedingungen ist das Steigenlassen von Kinderluftballons erlaubnispflichtig:
- Liegt der Aufstiegsort in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung eines Flugplatzes entfernt, ist das Steigenlassen von Kinderluftballons verboten.
- der Aufstiegsort befindet sich innerhalb der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) eines Flughafens oder militärischen Flugplatzes.
Auf der Seite der Deutschen Flugsicherung (DFS) erhalten Sie weitere Informationen und können, falls erforderlich, eine Freigabe beantragen.
Fluglaternen
Das Steigenlassen von Fluglaternen (sog. Himmelslaternen) ist in Bayern nach § 18 Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Verhütung von Bränden aus Brandschutzgründen verboten.
Publikumsverkehr / Externe Besucher:
Unsere allgemeinen sowie alle abweichenden Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite Anschrift und Besuchszeiten
Auf der Website www.ukraine-hilfe.bayern.de können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert ihre Hilfsangebote hinterlegen. Gefragt sind insbesondere Dolmetscher und Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen, die bei Behördengängen oder Ähnlichem unterstützen können. Zudem können auf der Website auch Angebote für Wohnungen sowie Transportdienstleistungen hochgeladen werden. Koordiniert und gebündelt werden die Angebote dann von den Regierungen und Kommunen, die bei Bedarf auf die Anbieter zukommen.
www.ukraine-hilfe.bayern.de (Internetseite zur Koordinierung der Hilfsangebote für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine)
Pressemitteilung des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Bericht aus der Kabinettssitzung der Bay. Staatsregierung vom 2. März 2022
Beschluss eines Maßnahmenpakets (Dreiklang aus Humanität, Wirtschaft und Sicherheit)
- Zentrale Erstanlaufstelle für Menschen, die Hilfe benötigen oder anbieten
Hilfetelefon: 089 54497199 (Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag-Sonntag 10-14 Uhr)
E-Mail: ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de
- Überregionale Informationen:
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
(Bundesministerium des Innern und für Heimat)
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
In Deutschland ist die Möglichkeit der Tätigkeit in bestimmten Berufen abhängig von einer förmlichen Zulassung. Zu diesen „reglementierten Berufen“ gehören aus dem Gesundheitsbereich z.B. Krankenpfleger, Hebammen und Physiotherapeuten. Das bedeutet, dass unabhängig von der grundsätzlichen Möglichkeit der Arbeitsaufnahme durch ukrainische Flüchtlinge eine Ausübung dieser Berufe nur möglich ist, wenn ein entsprechendes Anerkennungsverfahren durchgeführt und die Berechtigung zur Ausübung des Berufes erteilt wurde.
Zum Kennenlernen des deutschen Systems der Krankenversorgung und zum Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse können Pflegekräfte mit abgeschlossener ukrainischer Ausbildung unabhängig von der förmlichen Anerkennung ihrer Berufsausbildung eine Tätigkeit als Unterstützungskräfte beginnen und währenddessen ein Anerkennungsverfahren betreiben.
Neben der fachlichen Qualifikation sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse notwendig.
Zum Nachweis wird ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) benötigt. Anerkannt werden z.B.
- das Goethe-Zertifikat B2 und
- der „telc“ B2-Test.
Unter diesem Link finden Sie das Antragsformular und Informationen zum Berufszulassungsverfahren bei ausländischer Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Oberbayern.
Allgemeine Informationen zum Berufszulassungsverfahren von ausländischen Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen erhalten Sie bei der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB).
Informationen zur Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen in Deutschland können Sie auch folgenden Flyern entnehmen:
- Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland (deutsche Version)
- Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland (ukrainische Version)
Bei der Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) handelt es sich um eine Stelle, die über den Ablauf von Anerkennungsverfahren informiert.
In Deutschland ist die Möglichkeit der Tätigkeit in bestimmten Berufen abhängig von einer förmlichen Zulassung. Zu diesen „reglementierten Berufen“ gehören aus dem Gesundheitsbereich z.B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten. Das heißt, dass unabhängig von der grundsätzlichen Möglichkeit der Arbeitsaufnahme durch ukrainische Flüchtlinge eine Ausübung dieser Berufe nur möglich ist, wenn ein entsprechendes Anerkennungsverfahren durchgeführt und die Berechtigung zur Ausübung des Berufes erteilt wurde.
Insbesondere sind neben der fachlichen Qualifikation (Vorlage entsprechender Zeugnisse) die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache notwendig (Fachsprachtest auf dem Niveau C1 Deutsch des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren von Approbationsberufen im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Oberbayern
Weitere allgemeine Informationen für Anerkennungssuchende in Bayern mit dem Schwerpunkt „Berufe aus dem Gesundheitsbereich“ erhält man bei der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB).
Informationen zur Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen in Deutschland können Sie auch folgenden Flyern entnehmen:
- Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland (deutsche Version)
- Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland (ukrainische Version)
Bei der Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) handelt es sich um eine Stelle, die über den Ablauf von Anerkennungsverfahren informiert.

Jetzt Schulen bei der Aufnahme geflohener Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine unterstützen!
www.km.bayern.de/ukraine/unterstuetzenFür Fragen rund um das Thema Berufsausbildungsvertrag ist eine Hotline eingerichtet.
Sprechzeiten – außer an Feiertagen
Montag von 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 11:00 Uhr
E-Mail: ausbildungsvertrag@reg-ob.bayern.de
Hinweise zum Einreichen von Berufsausbildungsverträgen in Oberbayern
Aktuelle Vertragsangebote für befristete Anstellungsmöglichkeiten an Grund- und Mittelschulen auch für Lehrkräfte anderer Schularten
mehrWollen Sie einen persönlichen Termin bei der Zentralen Ausländerbehörde Oberbayern vereinbaren, dann richten Sie bitte Ihre Anfrage ausschließlich per E-Mail
- für die ZAB in München an: terminanfrage.zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de
- für die ZAB in Ingolstadt an: terminanfrage.zab.ingolstadt@reg-ob.bayern.de
Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!
Bitte kommen Sie, soweit möglich, allein zum Termin.
Weiterhin bitten wir Sie alle Ihre Anträge und Anliegen, soweit möglich,
schriftlich an die
Regierung von Oberbayern, Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern, 80534 München
oder
per E-Mail an
zu richten.
mehrManagementplan – Entwurf zur Vorabinformation zum Runden Tisch
In den vorliegenden Managementplan-Entwürfen zu den FFH-Gebieten wurden die Vorstellungen der Fachgutachter aufgenommen und in einer nachgeschalteten Behördenabstimmung der einzelnen Fachdisziplinen (Wasserbau, Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz) diskutiert und beraten.
mehr1) Laufende Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen:
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Planung und Bau
(Bundesautobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) -
Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr
(wie Bergbau, Luftverkehr, Schiene, Energiewirtschaft und Raumordnungsverfahren) -
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
(Hochwasserschutz, Deponien, Immissionsschutz, Lärmschutz)
2) Beschlüsse, Bescheide, abgeschlossene Verfahren in den Bereichen:
-
Planung und Bau
(Straßenrecht) -
Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr
(wie Bergbau, Luftverkehr, Schiene, Energiewirtschaft und Raumordnungsverfahren) -
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
(Hochwasserschutz, Deponien, Immissionsschutz, Lärmschutz, Rohrleitungsanlagen, Gentechnik)
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind spezielle Vorschriften anzuwenden. Unter dem angegebenen Link informieren das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Sie über die Abwicklung von öffentlichen Bau-, Liefer-, Dienstleistungs- und Planungsaufträgen.
www.vergabeinfo.bayern.de