Kommunen; Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten, fördern und schützen die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie stärken die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe.
Beschreibung
Das Landratsamt übt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaften aus. Der Regierung obliegt die Rechtsaufsicht über die kreisfreien Gemeinden und die Landkreise. Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration ist Rechtsaufsichtsbehörde der Bezirke.
Bei Zweckverbänden und gemeinsamen Kommunalunternehmen ist Rechtsaufsichtsbehörde
- das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration, wenn ein Bezirk oder der Freistaat Bayern beteiligt ist
oder wenn ein anderes Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband eines anderen Landes oder der Bund beteiligt ist, - die Regierung, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Gemeinde beteiligt ist,
- das Landratsamt, wenn nur kreisangehörige Gemeinden beteiligt sind.
Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt darin, die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe zu stärken.
Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann die zuständige Aufsichtsbehörde beanstanden und nötigenfalls korrigieren. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.
Für Sie zuständig
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 12.1 - Kommunale Angelegenheiten; StiftungenAnsprechpartner
Ammer, Stefan
Realsteuern und Gewerbesteuer, örtliche Aufwandsteuern (ohne Zweitwohnungssteuer), Gebühren und Beiträge für kommunale Einrichtungen (ohne Abfallgebühren), Kurbeiträge und Fremdenverkehrsbeiträge, Gebühren auf Grund kommunaler Kostensatzungen
Telefon +49 (0)89 2176-2894
E-Mail stefan.ammer@reg-ob.bayern.de
Halmbacher, Monika
Allgemeines Kommunalrecht
Telefon +49 (0)89 2176-2469
Fax +49 (0)89 2176-402469
E-Mail monika.halmbacher@reg-ob.bayern.de
Heigl-Probst, Claudia
Kommunal verwaltete Stiftungen
Telefon +49 (0)89 2176-2849
E-Mail claudia.heigl-probst@reg-ob.bayern.de
Kramschuster, Marianne
Zweitwohnungssteuer
Telefon +49 (0)89 2176-2479
E-Mail marianne.kramschuster@reg-ob.bayern.de
Regelein-Merkel, Rainer
Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge
Telefon +49 (0)89 2176-2326
E-Mail rainer.regelein-merkel@reg-ob.bayern.de
Schärfl, Johannes - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2324
Fax +49 (0)89 2176-402324
E-Mail johannes.schaerfl@reg-ob.bayern.de
Stiftungen
Telefon +49 (0)89 2176-2163
E-Mail stiftungen@reg-ob.bayern.de
Vielhuber, Josef
Kommunale Ehrungen
Telefon +49 (0)89 2176-2320
Fax +49 (0)89 2176-402320
E-Mail josef.vielhuber@reg-ob.bayern.de
von Gregory, Gregor - stellvertretender Sachgebietsleiter
Stiftungsreferent
Telefon +49 (0)89 2176-2163
Fax +49 (0)89 2176-402163
E-Mail gregor.gregory@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Rechtsgrundlagen
- Art. 108 ff. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 94 ff. Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
- Art. 90 ff. Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)
- Art. 10 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung - VGemO)
- Art. 51 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
- Art. 52 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)