Verdienstausfall; Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

Hinweis:

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Verdienstausfallentschädigung ist die Regierung, in deren Bereich die Quarantäne angeordnet wurde.
Wir bitten aufgrund der hohen Zahl von Anträgen von Sachstandsanfragen abzusehen.

Sollte Ihnen gegenüber die Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot angeordnet worden sein, welches nicht mit Corona in Zusammenhang steht (z. B. aufgrund Salmonellose), beachten Sie bitte den entsprechenden Hinweis unter dem Punkt Verfahrensablauf.

Wenn Ihnen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verboten wird Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und Sie aufgrund dessen einen Verdienstausfall erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.