Stellung im Staatsaufbau

Die Regierungen sind im Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung die sogenannten Mittelbehörden für das Gebiet jeweils eines der sieben Regierungsbezirke.

Bayerische Staatsminsterien (12), Regierung von Oberbayern, untere Behörden, Gemeinden

Die Bezeichnung wird aus dem Diagramm klar:
Die Regierungen stehen in der Mitte zwischen der Oberstufe, den Staatsministerien, und den Behörden der Unterstufe, z.B. den Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden. Da in den Regierungen mit ihren unterschiedlichen Fachabteilungen (Organisation) die Geschäftsbereiche der meisten Ministerien unter einem Dach vereint sind, spricht man auch von einer Bündelungsfunktion (Aufgaben) der Regierungen. Die Regierungen erfüllen damit im System der Staatsverwaltung unter anderem eine wichtige Koordinierungsaufgabe.

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