Heime für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung; Informationen über Beratungs- und Beschwerdestellen
Die Regierungen sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen für Eltern und Sorgeberechtigte von stationär betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderung in Heimen sowie für die minderjährigen und jungen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderung.
Zur weiteren Stärkung des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales bei den Regierungen Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen, an die sich die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Eltern und Sorgeberechtigte wenden können.
Diese stehen den minderjährigen und jungen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohnern , deren Eltern und sonstigen Personensorgeberechtigten bei Fragen zu den Einrichtungen, zur Qualität der Einrichtungen sowie bei allen Beschwerden die Einrichtung betreffend zur Verfügung.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend
Ansprechpartner
Beratungs- und Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Telefon +49 (0)89 2176-3613
Fax +49 (0)89 2176-403613
E-Mail beschwerde.kinder-heimaufsicht@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
- Ziffer 6, Satz 4 Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung - Az. IV4/6417.01-1/26 (AllMBl. S. 297)
- § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 49 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Art. 44 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)