Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Vollzug von Einstellungen im Beamtenverhältnis
Für den Vollzug von Einstellungen von Lehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschule und Berufsoberschulen) sind die Regierungen zuständig.
Der konkrete Einstellungsvollzug (z. B. Ernennungen, Ausstellung von Urkunden, Durchführung) obliegt den Regierungen.
Vor einer Einstellung in den bayerischen Schuldienst, insbesondere als Beamtin / Beamter, ist eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung vorzunehmen.
Eine Einstellung erfolgt nur zu Beginn des neuen Schuljahres.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern)
Zusätzlich zu den u.g. Formularen sind für die Einstellung bei der Regierung von Oberbayern die nachfolgend genannten Formulare erforderlich:
- Datenschutzhinweise im Rahmen einer Einstellung und Beschäftigung
- Einwilligung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Team Schulpersonal
Telefon +49 (0)89 2176-2129
E-Mail schulpersonalrecht@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 09:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr DI 09:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr MI 09:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr DO 09:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr FR 09:00 - 12:00 Uhr Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
- Neueinstellung Schuldienst - Jährliche Bereitschaftserklärung
- Personalbogen (Kultusbereich)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
- Merkblatt über das Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern
- Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Verfassungstreue - VerftöD)
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) - Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
- Erklärung über Aushändigung der Heftung „Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung“
- Merkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“
- Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten und -verfahren an den Mittelschulen
- Merkblatt: Anwärterbezüge und Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Studienreferendarinnen/Studienreferendare, Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter sowie für Fachlehreranwärterinnen/Fachlehreranwärter (ohne Gymnasium/Realschule)
- Formularcenter des Landesamtes für Finanzen
- Auszug aus dem Strafgesetzbuch - Anlage zur Niederschrift über Verpflichtung
- Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten und -verfahren im Bereich Grundschule
- Informationen zu Stellen an Förderschulen
- Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten im Bereich der beruflichen Schulen
- Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten
- Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen); Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses
- Differenzierungskräfte an Förderschulen; Beantragung der Einstellung