Bundes-, Staats- und Kreisstraßen; Beantragung einer Widmung, Umstufung und Einziehung sowie von Änderungen des Straßenverzeichnisses

Die Regierungen nehmen Anträge auf Widmung, Umstufung und Einziehung von Bundes- und Staatsstraßen sowie auf Änderung des Straßenverzeichnisses für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen entgegen.