Bergbau; Beantragung der Zulassung des Betriebsplans

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern)

Zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen, die dem Bundesberggesetz unterliegen, benötigt der Bergbauunternehmer einen vom zuständigen Bergamt zugelassenen Betriebsplan.