Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Regierung von Oberbayern führt eine Vielzahl von Verfahren durch, für die nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften eine öffentliche Auslegung der vom Träger des Vorhabens eingereichten Unterlagen vorgesehen ist. Hierfür ist in der Regel vorgeschrieben, die Unterlagen in Papierfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt meist bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben auswirkt, bei einigen Verfahren auch bei der Genehmigungsbehörde.

Auslegungszeiten und -orte, sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften öffentlich bekannt gemacht, bei den Gemeinden genügt meist die ortsübliche Bekanntmachung. Nur die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben sind – ebenso wie die ausgelegten Papierunterlagen – für das Verfahren verbindlich. Bitte beachten Sie insbesondere, dass rechtswirksame Einwendungen weiterhin nicht per E-Mail erhoben werden können.

Als zusätzlichen Service stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten die eingereichten Unterlagen in elektronischer Fassung zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt entweder durch unmittelbare Einstellung der Unterlagen durch die Regierung von Oberbayern oder durch Link auf die Internetseite des jeweiligen Antragstellers. Mit diesem Angebot möchten wir die Transparenz der Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erhöhen und Gelegenheit geben, die Planunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten der Auslegungsräume zu studieren. Die Unterlagen stehen im Regelfall bis zum Abschluss des Verfahrens, zumindest aber für die Dauer der Auslegung, auf der Unterlagenplattform bereit.

Für einige Verfahren sieht die Rechtslage die Bereitstellung der Unterlagen auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde vor, wenn sie ihr in elektronischer Fassung vorliegen. Ansonsten erfolgt die Bereitstellung der Unterlagen im Internet auf freiwilliger Basis und ohne Gewähr auf Erfassung aller Verfahren.
Die eingereichten Unterlagen und weitere Informationen finden Sie – soweit bereits Unterlagen eingestellt sind – unter den nebenstehenen Menüunterpunkten.

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