Tierheim; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes und Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Heimtiere.
Zweck
Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von
- Investitionen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen,
- Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes und
- Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Heimtiere
Gegenstand
Die Unterbringung in bayerischen Tierheimen soll gefördert werden durch:
- Aus- und Umbauten
- bauliche Modernisierung
- bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen und energetischen Funktionalität sowie
- bauliche Maßnahmen zur Schaffung, zum Ausbau und zur Verbesserung von Quarantäneplätzen.
Weiterhin werden die Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen und laufende Ausgaben der Vermittlungstätigkeit der Tierheime für Heimtiere gefördert sowie Kastrationen von herrenlosen Hauskatzen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Träger von in Bayern gelegenen Tierheimen sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger eines Tierheims.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erforderlich sind.
Art und Höhe
Die Art der Zuwendung ist abhängig vom Vorhaben. Für Bau und Sanierungsmaßnahmen z. B. wird sie als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in nicht rückzahlbarer Form gewährt. Die Zuwendung für die Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte sowie die Kastration von herrenlosen Hauskatzen wird jeweils als Pauschale gewährt.
Die Höhe ist abhängig vom Vorhaben. Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen z. B. beträgt der Fördersatz 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 100 000 Euro je Vorhaben, der Mindestbetrag 10 000 Euro je Vorhaben. Bei Vermittlungsaktivitäten wird für jede nachgewiesene Vermittlung an einen Privathaushalt eine Pauschale für die Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers in Höhe von 180 Euro für Hunde und 89 Euro für andere Heimtiere gewährt.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Simm, Carina
Tierheimförderung
Telefon +49 (0)921 604-1948
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail tierheime@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
- Erhalt regelmäßiger kommunaler Unterstützung
- Die Vorhaben müssen geeignet sein, die Unterbringung oder Pflege von Heimtieren unmittelbar zu verbessern; sie müssen den Vorgaben des § 2 TierSchG bzw. der Tierschutz-Hundeverordnung entsprechen
- Nachweis aller öffentlich-rechtlichen Genehmigungen; bei nicht im Eigentum stehenden Grundstücken Nachweis der Berechtigung zur Durchführung des Vorhabens
- Durchführung von tiermedizinischen Maßnahmen von bzw. unter Aufsicht eines approbierten Tierarztes, Vergabe von Aufträgen zum Marktpreis
- Nachweis der ausreichenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Einhaltung der Zweckbindungsfrist bei Baumaßnahmen und bei Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen
Der Antrag ist bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Die Regierung von Oberfranken prüft die Fördervoraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes, holt ggf. erforderliche Stellungnahmen von Fachbehörden, insbesondere der zuständigen Veterinärbehörde, ein und entscheidet über den Antrag mit Zuwendungsbescheid.
Bewilligungsreife Förderanträge für Bau- und Sanierungsvorhaben sowie für Ausrüstung und Ausstattung werden anhand der Auswahlkriterien (Mindestpunktzahl und einer Reihenfolge der Anträge) bearbeitet.
Weitere Informationen zur Tierheimförderung (FAQ) finden Sie unter "Weiterführende Links".
Für alle Vorhaben gilt ab dem Jahr 2020 eine Antragsfrist bis jeweils 01.07. des laufenden Jahres.
- Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag einzureichen:
- Ausführliche Beschreibung des Vorhabens
- Beschluss des zuständigen Organs und/oder Satzung
- Einnahme-/Überschussrechnung für das vorangegangene Jahr
- Finanzierungsplan zur Sicherung der Gesamtfinanzierung
- Ggf. Nachweis über Gemeinnützigkeit
- Erklärung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
- Verpflichtungserklärung, dass keine Heimtiere aus dem Ausland zum Zwecke der Vermittlung oder Abgabe an Dritte eingeführt werden
- Erklärung betreffend Zuwendungen von Bund oder EU für das Vorhaben
- Angaben über eigene Mittel, die für das Vorhaben zur Verfügung stehen
- Bei Vorhaben nach den Nrn. 2.1 und 2.2 eine Erklärung über den Bezug regelmäßiger kommunaler Leistungen
- Erklärung, dass die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten und den Belangen des Tierschutzes in den vergangenen 5 Jahren Rechnung getragen wurde
- Erklärung, dass mit dem jeweiligen Vorhaben noch nicht begonnen worden ist und vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Einwilligung in den vorzeitigen Vorhabenbeginn nicht begonnen wird
- Zustimmung zur jederzeitigen unentgeltlichen Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen
- Erklärung, dass Ausgaben und Finanzierungen für wirtschaftliche Tätigkeiten buchhalterisch eindeutig von Ausgaben und Finanzierungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten getrennt werden
- Bei Bau- und Sanierungsvorhaben sind ferner vorzulegen:
- Darstellung der angestrebten Verbesserung für die unterzubringenden Heimtiere mit Planunterlagen (bei Hochbauten unter Verwendung der Muster 5 und 6 der VV zu Art. 44 BayHO
- Nachweis über das Nutzungsrecht am Vorhabenstandort (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) oder Nachweis über dingliche Berechtigung am Grundstück durch Vorlage des Grundbuchauszugs
- Richtlinie zur Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Heimtiere (Förderrichtlinie Tierheime - FöR-TH)
- Art. 23 und Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage