Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 35 - Wohnungswesen
Ansprechpartner
Alsbach, Dagmar (LL, WM)
Telefon +49 (0)89 2176-2158
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Bigall, Tanja-Carina (MB)
Telefon +49 (0)89 2176-3364
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Guthy, Anita (TS)
Telefon +49 (0)89 2176-3197
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Ivankovic, Antonia (AÖ, ED, FS)
Telefon +49 (0)89 2176-2149
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Löhlein, Johanna (FFB, M) - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)89 2176-2170
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Moyses, Stefanie (EI, GAP)
Telefon +49 (0)89 2176-3492
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Richert, Alexander (RO, STA)
Telefon +49 (0)89 2176-3558
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Rudloff-Eckstein, Lisa (DAH)
Telefon +49 (0)89 2176-3465
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Saam, Stephanie (BGL, EBE, IN)
Telefon +49 (0)89 2176-2832
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Schittich, Ruth-Maria (M) - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)89 2176-2151
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Schmid-Hammer, Doris - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)89 2176-2804
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Sievers, Torsten (ND, PAF)
Telefon +49 (0)89 2176-2290
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Sitzberger, Barbara (TÖL, MÜ)
Telefon +49 (0)89 2176-2361
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Tichai, Helga (STA)
Telefon +49 (0)89 2176-2442
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
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80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nachgewiesen werden.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss bei der Bewilligungsstelle mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag muss bei einem Zweifamilienhaus bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreie Stadt und bei einem Mehrfamilienhaus bei der zuständigen Regierung eingereicht werden (Ausnahme: wenn sich die Mietwohnung in Augsburg, München oder Nürnberg befindet, ist die Stadt Bewilligungsstelle). Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.
Belegungsbindung 5 Jahre
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Belege spätestens nach 6 Monaten vorgelegt werden.
- Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
- Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
- Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
- Kopie des amtlichen Ausweises
- Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung" - Stabau Id [Dateiformat: pdf]
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a) [Dateiformat: pdf]
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b) [Dateiformat: pdf]
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen [Dateiformat: pdf]
- Ratenabruf - RA 5 [Dateiformat: docx]
Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. erhoben, der bei Auszahlung einbehalten wird.
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG) - BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286
- Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) -
BayMBl. Nr. 206
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
- Förderung von barrierefreiem Wohnen - Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
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- Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen
- Holzbauförderprogramm; Beantragung einer Förderung für Holzbaumaßnahmen
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