Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 35 - Wohnungswesen
Ansprechpartner
Alsbach, Dagmar
Telefon +49 (0)89 2176-2158
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Bigall, Tanja-Carina
Telefon +49 (0)89 2176-3364
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Funke, Karin - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)89 2176-2902
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Guthy, Anita
Telefon +49 (0)89 2176-3197
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Ivankovic, Antonia
Telefon +49 (0)89 2176-2149
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Löhlein, Johanna - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Referentin
Telefon +49 (0)89 2176-2170
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Moyses, Stefanie
Telefon +49 (0)89 2176-3492
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Rudloff-Eckstein, Lisa
Telefon +49 (0)89 2176-3465
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Saam, Stephanie
Telefon +49 (0)89 2176-2832
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Schittich, Ruth-Maria - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)89 2176-2151
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Schmid-Hammer, Doris - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)89 2176-2804
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Sievers, Torsten
Telefon +49 (0)89 2176-2290
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Sitzberger, Barbara
Telefon +49 (0)89 2176-2361
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Tichai, Helga
Telefon +49 (0)89 2176-2442
E-Mail wohnungswesen@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
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80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nachgewiesen werden.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss bei der Bewilligungsstelle mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag muss bei einem Zweifamilienhaus bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreie Stadt und bei einem Mehrfamilienhaus bei der zuständigen Regierung eingereicht werden (Ausnahme: wenn sich die Mietwohnung in Augsburg, München oder Nürnberg befindet, ist die Stadt Bewilligungsstelle). Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.
Belegungsbindung 5 Jahre
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Belege spätestens nach 6 Monaten vorgelegt werden.
- Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
- Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
- Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
- Kopie des amtlichen Ausweises
- Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung" - Stabau Id [Dateiformat: pdf]
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a) [Dateiformat: pdf]
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b) [Dateiformat: pdf]
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen [Dateiformat: pdf]
- Ratenabruf - RA 5 [Dateiformat: doc]
Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. erhoben, der bei Auszahlung einbehalten wird.
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG) - BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286
- Vierter Teil - Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022) - BayMBl. Nr. 204
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
- Förderung von barrierefreiem Wohnen - Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
- Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
- Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen
- Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen
- Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung
- Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen
- Holzbauförderprogramm; Beantragung einer Förderung für Holzbaumaßnahmen