Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Hochwasserschutz
Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse
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Planfeststellung nach Art. 43 Abs. 2 BayWG, i. V. m. § 68 Abs. 1 WHG, § 70 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 72 ff BayVwVfG
Gesteuerter Flutpolder Riedensheim 10.01.2014 Planfeststellungsbeschluss Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG
Bezeichnung des Vorhabens Hochwasserrückhaltebecken Feldolling Vorhabenträger Wasserwirtschaftsamt Rosenheim Ausliegende Unterlagen 19.12.2014 Planfeststellungsbeschluss Planunterlagen Internetseite des WWA Rosenheim Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Bezeichnung des Vorhabens Hochwasserrückhaltebecken Feldolling
1. Tektur, Ergänzende ArtenschutzmaßnahmenVorhabenträger Wasserwirtschaftsamt Rosenheim Auslegende Gemeinden Gemeinde Feldkirchen-Westerham, Markt Brückmühl Auslegungsfrist 31.10. - 30.11.2016 Einwendungsfrist 31.10. - 14.12.2016 Ausliegende Unterlagen 22.12.2017 Ergänzender Planfeststellungsbeschluss Planunterlagen Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim Planunterlagen Ergänzendes Planfeststellungsverfahren
Deponien
Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse (Abfallwirtschaft)
Immissionsschutz
Aktuelle Bescheide
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Genehmigungsverfahren für ein Kraftwerksprojekt der OMV Kraftwerk Haiming GmbH Die Regierung von Oberbayern hat der OMV Kraftwerk Haiming GmbH mit Bescheid vom 14.12.2010 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb eines Kraftwerkes mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1486 MW für den Einsatz von Erdgas auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1/13, 1/15 und 1/32 der Gemarkung Daxenthaler Forst, Unteres Soldatenmais 4, 84533 Haiming erteilt. In diesem Bescheid wurden ferner die gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnisse nach den §§ 8, 15 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für die Einleitung von Abschlämmwasser aus dem Kühlkreislauf (Kühlwasser) und von Abwasser aus dem Filterspülbecken der Wasseraufbereitung in den Alzkanal sowie für die Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser von Dach- und Verkehrsflächen auf dem Betriebsgelände erteilt. 14.12.2010 Genehmigungsbescheid
Veröffentlichte Luftreinhaltepläne
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Luftreinhalteplan Burghausen 07.03.2008 Bekanntmachung 27.02.2008 Luftreinhalte-/Aktionsplan Verfahrensablauf Luftreinhalteplan Ingolstadt 21.12.2007 Bekanntmachung 13.12.2007 Luftreinhalte-/Aktionsplan Verfahrensablauf Luftreinhalteplan Inntalautobahn – Streckenabschnitt Oberaudorf 20.01.2012 Bekanntmachung 17.01.2012 Luftreinhalte-/Aktionsplan Verfahrensablauf Luftreinhalteplan München Sept. 2004 Luftreinhalteplan München 1. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans München 19.10.2007 Bekanntmachung Okt. 2007
1. FortschreibungVerfahrensablauf
Jan. 2008 Änderung der Schilderstandorte2. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans München 21.08.2008 Bekanntmachung Aug. 2008
2. FortschreibungVerfahrensablauf 3. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans München 12.04.2012 Bekanntmachung April 2012
3. FortschreibungVerfahrensablauf 4. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans München 05.09.2012 Bekanntmachung Sept. 2010
4. FortschreibungVerfahrensablauf
Anlage zum Luftreinhalteplan - Wirkungsanalyse5. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans München 20.05.2014 Bekanntmachung Mai 2014
5. Fortschreibung6. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans München 08.12.2015 Bekanntmachung Dez. 2015
6. FortschreibungVerfahrensablauf
Anlage 1
Anlage 27. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans München 31.10.2019 Bekanntmachung Okt. 2015
7. FortschreibungVerfahrensablauf
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3Addendum Ergänzende Information zum Luftreinhalteplan München Weiterführender Link Landeshauptstadt München / Umweltzone - Fragen & Antworten Weitere Informationen
Luftreinhalteplanung: Aufgabe und Zuständigkeiten
Zur Luftreinhaltung in Bayern:
https://www.lfu.bayern.de/luft/index.htm
https://www.stmuv.bayern.de/themen/luftreinhaltung/index.htmZur Luftqualität in München:
www.muenchen.de/luftZur Luftqualität in Deutschland:
https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftDatenschutz
Lärmschutz
Abgeschlossene Lärmaktionspläne (Bundesautobahnen Stufe 2)
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Lärmaktionsplan Bundesautobahnen – Landeshauptstadt München Bekanntmachung Lärmaktionsplan Anhang A1 Anhang A2 Anhang A3 Anhang A4 Anhang A5 Anhang A6 Anhang A7 Anhang A8 Lärmaktionsplan - Gesamtdokument
Zentrale Lärmaktionsplanung Hauptverkehrsstraßen Runde 3
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Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) führte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) für die 3. Runde der Lärmminderungsplanung für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen im Sinne des § 47b BImSchG außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen eine zentrale Lärmaktionsplanung für Bayern durch.
Die Bekanntmachung des StMUV zur Veröffentlichung der „zentralen Lärmaktionsplanung Bayern“ für Hauptverkehrsstraßen nach Umgebungslärmrichtlinie vom 30. April 2020 erfolgte am 13. Mai 2020 im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2020 Nr. 267).
Die Lärmaktionsplanung, die die dritte Runde der Lärmminderungsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen in Bayern abschließt, ist auf der Internetseite Umgebungslärm Bayern veröffentlicht.
Rohrleitungsanlagen
Planfeststellungsbeschlüsse
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Die Regierung von Oberbayern ist bayernweit zuständig für die Genehmigung von Rohrleitungsanlagen nach § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. den Nrn. 19.3 bis 19.7 der Anlage 1 zum UVPG, insb. für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe (z. B. Ölpipelines), sowie für Rohrleitungsanlagen nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Rohrfernleitungsverordnung. Voraussetzung für die Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern ist, dass die Rohrleitungsanlage jeweils das Gebiet einer Kreisverwaltungsbehörde überschreitet, ansonsten ist die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zuständig (Art. 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Landesentwicklung und in den Umweltfragen).
Besteht für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung einer Rohrleitungsanlage eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Andernfalls bedarf das Vorhaben grundsätzlich einer Plangenehmigung, soweit keine Fälle von unwesentlicher Bedeutung vorliegen.
Planfeststellungsbeschluss für den unbefristeten Betrieb der Mitteleuropäischen Rohölleitung (MERO) von Vohburg a. d. Donau nach Waidhaus (bayerischer Streckenabschnitt) 24.11.2014 Planfeststellungsbeschluss Planfeststellungsbeschluss für den unbefristeten Betrieb der Produktenfernleitung Leipheim-Landsberg und den befristeten Betrieb des Teilstücks Landsberg-Unterpfaffenhofen 20.12.2007 Planfeststellungsbeschluss Planfeststellungsbeschluss für den unbefristeten Betrieb des bayer. Teils der Produktenfernleitung Aalen-Neuburg 20.12.2007 Planfeststellungsbeschluss Planfeststellungsbeschluss für den unbefristeten Betrieb der Mineralölfernleitung Triest-Ingolstadt (TAL-IG) 19.12.2007 Planfeststellungsbeschluss Planfeststellungsbeschluss für den unbefristeten Betrieb der Mineralölfernleitungen der OMV Deutschland GmbH 14.12.2007 Planfeststellungsbeschluss Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Ethylen-Pipeline durch die Ethylen-Pipeline Süd GmbH & Co. KG (EPS) 10.09.2007 Planfeststellungsbeschluss Planfeststellungsbeschluss für den unbefristeten Betrieb der Mineralölfernleitung Ingolstadt-Karlsruhe (TAL-OR) 27.11.2005 Planfeststellungsbeschluss