Berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
Beschreibung
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
Für Sie zuständig
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, SchulrechtAnsprechpartner
Becker, Tanja
Telefon +49 (0)89 2176-2243
E-Mail tanja.becker@reg-ob.bayern.de
Wind, Angelika
Telefon +49 (0)89 2176-2410
E-Mail angelika.wind@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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Voraussetzungen
Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.
Fristen
Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) - Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen