Warum Bezirksregierung

Die Regierung von Oberbayern ist das moderne regionale Dienstleistungszentrum für Oberbayern

• Die Regierung bündelt staatliche Verwaltung

Bei der Regierung von Oberbayern werden Verwaltungsaufgaben aus den Geschäftsbereichen der Bayerischen Staatskanzlei und von elf Staatsministerien in einer Behörde zusammengefasst. Diese Bündelung und die Integration von Fach- und Sonderbehörden macht die Regierung zu einer schlagkräftigen Verwaltungsbehörde. Die Regierung bietet als einheitliche Anlaufstelle Entscheidungen aus einer Hand und damit einen besseren Service für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Kommunen, als eine Vielzahl einzelner Behörden auf der Mittelstufe dies sicherstellen könnten.

• Die Regierung koordiniert unterschiedliche Interessen

Staatliche Fachbehörden und kommunale Verwaltungen vertreten entsprechend ihrer Aufgaben oft unterschiedliche fachliche Standpunkte. Aufgabe der Regierung ist es, die verschiedenen Interessen aufzugreifen, abzuwägen, neue Lösungsmöglichkeiten und Kompromisse zu entwickeln.
Beispiel: Bei der Entscheidung über ein Straßenbauprojekt müssen zum Beispiel Belange des Straßenverkehrs, der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, der Wirtschaftsförderung, aber auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden. Statt einer Vielzahl einzelner Genehmigungen trifft die Regierung mit dem Planfeststellungsbeschluss eine Entscheidung. Zuvor hat sie Behörden, Kommunen und Bürger beteiligt, die einzelnen Belange bewertet und gewichtet und nach Möglichkeit auf einen gemeinsamen Nenner gebracht.

• Die Regierung bietet regionale Verwaltungsleistungen für Oberbayern

Gerade in einem Flächenstaat wie Bayern sind regionale Ansprechpartner und Dienstleister von Verwaltungsaufgaben unterhalb der Ebene der Ministerien unerlässlich. Die Regierung erfüllt die Staatsaufgaben auf der Mittelstufe und entlastet damit die Ministerialebene im Vollzug der Gesetze.

Auf der anderen Seite erfüllt die Regierung von Oberbayern überregionale Aufgaben, die Kreisverwaltungsbehörden alleine nicht bewältigen können.
Beispiel: Durchführung von Raumordnungsverfahren bei Einzelhandelsgroßprojekten.

Die Regierung bildet damit das Scharnier zwischen der Staatsregierung und den Verwaltungen auf lokaler Ebene. In diesem Rahmen erteilt sie in vielen wichtigen Bereichen Genehmigungen. Sie fördert eine Reihe von privaten und öffentlichen Vorhaben, nimmt Prüfungen ab und gewährt Rechtsschutz bei Widersprüchen gegen Entscheidungen der Landratsämter, Großen Kreisstädte und kreisfreien Städte. Ein Widerspruch ist zulässig als fakultativer Rechtsbehelf gegen bestimmte Entscheidungen, z.B. in einzelnen sozialrechtlichen Bereichen. Das Widerspruchsverfahren ermöglicht eine verwaltungsinterne Überprüfung der Ausgangsentscheidung und steht neben der Möglichkeit der direkten Beschreitung des Klageweges zum Verwaltungsgericht. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Anliegen auch direkt an die Regierung wenden und fachlich beraten lassen.

• Partner von Behörden und Kommunen

Die Regierung von Oberbayern berät und beaufsichtigt nachgeordnete staatliche Behörden und die oberbayerischen Kommunen; sie achtet darauf, dass diese nach Recht und Gesetz entscheiden und überörtliche Interessen berücksichtigt werden. Die Regierung wirkt auf eine zweckmäßige, effektive, wirtschaftliche und von der Öffentlichkeit akzeptierte Verwaltung hin. Die Regierungspräsidentin ist Behördenleiterin der Regierung mit rund 2000 Mitarbeitern; hier sind über 25 wissenschaftliche Fachbereiche vertreten. Die Mitarbeiter arbeiten konstruktiv und partnerschaftlich zusammen mit Bürgern, Kommunen, der Wirtschaft, Verbänden und anderen Behörden.

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