Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen und Förderschulen; Anzeige von weiterem pädagogischen und sonstigem schulischen Personal
Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit des weiteren pädagogischen und sonstigen schulischen Personals an privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen und Förderschulen bedarf der schulaufsichtlichen Überprüfung.
An privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen und Förderschulen ist in der Regel neben Lehrkräften auch weiteres pädagogisches und sonstiges schulisches Personal beschäftigt, das ebenfalls direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern hat. Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit dieser Personen wird zum Schutz der Schülerinnen und Schüler schulaufsichtlich überprüft.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Arbeitsbereich Lehrpersonal
E-Mail personal-privatschulen@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Meldelisten, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.
Die Unterlagen sind bis zum 1. Oktober jedes Schuljahres vorzulegen.
- ggf. erweiterte Führungszeugnisse (im Original oder in beglaubigter Kopie)
keine