Bauvorhaben; Beantragung der bauaufsichtlichen Zustimmung

Bauvorhaben bedürfen keiner Baugenehmigung bzw. Bauüberwachung durch die untere Bauaufsichtsbehörde, wenn sie einer Baudienststelle übertragen wurden. Dafür ist ggf. eine Zustimmung der Regierung (höhere Bauaufsichtsbehörde) einzuholen.