Ehrenamtliche Bürgerbusprojekte; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert ehrenamtliche Bürgerbusprojekte.
Zweck
Das Förderprogramm unterstützt ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, um das Verkehrsangebot insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten.
Gegenstand
Gefördert werden ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, die in den örtlichen ÖPNV integriert sind und über eine Liniengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden die Träger der Projekte, regelmäßig Vereine oder Gemeinden.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind die Beschaffung von Fahrzeugen, die Organisationsaufwendungen und die notwendigen Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung.
Art und Höhe
Die Förderung des Freistaates erfasst alle Bereiche des Projektes und ruht auf drei Säulen:
- Förderung der Beschaffung der Fahrzeuge mit 50 Prozent und bis 20.000 Euro, bzw. bei barrierefreien Fahrzeugen bis 30.000 Euro.
- Organisationspauschale von 2.000 Euro pro Jahr zur Unterstützung der Organisation des Vereins
- Bezuschussung der Kosten für die Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung und der notwendigen Unterlagen und ärztliche Untersuchungen mit 200 Euro je erforderlicher Fahrerlaubnis
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 23.2 - Personenbeförderung, Schienenverkehr
Ansprechpartner
Bielitza, Andreas
Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Firmen von F-Z); Widerspruchsverfahren Taxi und Mietwagenverkehr (Oberbayern ohne LHSt München)
Telefon +49 (0)89 2176-2692
Fax +49 (0)89 2176-402692
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Bottin, Juri
Aufsicht, Plangenehmigungen, übrige eisenbahnrechtliche Entscheidungen nichtbundeseigene Eisenbahnen in Oberbayern (Landeshauptstadt M, Stadt IN, Landkreise EI, PAF, ND, M, DAH, FFB, FS, ED, TÖL, MB, STA, WM, GAP, LL) und Schwaben; Aufsicht, Plangenehmigungen nach PBefG für U-Bahnen, Straßenbahnen
Telefon +49 (0)89 2176-2252
Fax +49 (0)89 2176-402252
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Braunhuber, Gerhard
Aufsicht, Plangenehmigungen, übrige eisenbahnrechtliche Entscheidungen nichtbundeseigene Eisenbahnen in Oberbayern (Stadt RO, Landkreise RO, TS, BGL, MÜ, AÖ) und Niederbayern; Aufsicht, Plangenehmigungen nach PBefG für Straßenbahnen
Telefon +49 (0)89 2176-2391
Fax +49 (0)89 2176-402391
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Bublak, Liselotte
ÖPNV-Linienverkehr im Bereich der LHSt München (ohne Linien der MVG und Stadtrundfahrten), Landkreise TÖL, GAP, LL, FFB, MB, STA, WM; Ausgleichsleistungen
Telefon +49 (0)89 2176-2251
Fax +49 (0)89 2176-402251
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Fiedler, Uwe
ÖPNV-Linienverkehr für die Landkreise AÖ, BGL, RO, TS, Stadt RO
Telefon +49 (0)89 2176-2130
Fax +49 (0)89 2176-402130
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Katzameyer, Eduard - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2693
Fax +49 (0)89 2176-402693
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Krehbiel, Silke
Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Firmen von A-E); Widerspruchsverfahren Taxi und Mietwagenverkehr (LHSt München)
Telefon +49 (0)89 2176-2085
Fax +49 (0)89 2176-402085
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Nowak, Wolfgang
ÖPNV-Linienverkehr für die Landkreise M, DAH, MÜ, EBE
Telefon +49 (0)89 2176-2691
Fax +49 (0)89 2176-42691
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Possart, Stefan - stellvertretender Sachgebietsleiter
Referent, Planfeststellungsverfahren nichtbundeseigener Eisenbahnen in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, U-Bahnen und Straßenbahnen in Oberbayern
Telefon +49 (0)89 2176-2152
Fax +49 (0)89 2176-402152
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Reischer, Martin
Internationaler Omnibus-Linienverkehr
Telefon +49 (0)89 2176-2124
Fax +49 (0)89 2176-402124
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Riedl, Fabian
ÖPNV-Linienverkehr für die Landkreise ED, FS; nationaler und internationaler Omnibus-Linienverkehr
Telefon +49 (0)89 2176-3219
Fax +49 (0)89 2176-403219
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Sobotta, Elisabeth
ÖPNV-Linienverkehr für die Landkreise EI, ND, PAF, Stadt IN; Ausgleichsleistungen
Telefon +49 (0)89 2176-2357
Fax +49 (0)89 2176-402357
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Steinhart, Maria
Internationaler Omnibus-Linienverkehr
Telefon +49 (0)89 2176-2162
Fax +49 (0)89 2176-402162
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.deDie allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice. Bitte vereinbaren Sie im Falle einer persönlichen Vorsprache daher unbedingt einen Gesprächstermin.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Ehrenamtlicher Charakter, d.h. die durchführende Organisation ist kein gewerbliches Unternehmen, sondern ein entsprechender Verein oder die örtliche Gemeinde.
Der Verkehr ist als Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigt und die Fahrerinnen und Fahrer verfügen über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Personenbeförderungsschein“).
Die genauen Vorgaben sind in der Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten vom 8. Februar 2019, Az. 62-3524.5-1-1 (BayMBl. 2019 Nr. 162), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 2. Dezember 2020 (BayMBl. 2020, Nr. 786) dargestellt.
Der Antrag muss bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese ist auch für die Bewilligung zuständig.
Anträge sind gebündelt einmal jährlich bis zum 30. September einzureichen.
- Aussagekräftige Vorhabenbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan der beantragten Projekte
- Angabe über die Subventionserheblichkeit
- weitere Unterlagen siehe Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten (siehe unter "Rechtsgrundlagen")
- Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
- Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten - Az. 62-3524.5-1-1, BayMBl. Nr. 162, geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 2. Dezember 2020 (BayMBl. 2020, Nr. 786)