Mobilität im ländlichen Raum; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Mobilität im ländlichen Raum.
Zweck
Das Förderprogramm unterstützt die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verkehrserschließung im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten. Um eine angepasste Mobilität zu ermöglichen, werden Aufwendungen für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV im ländlichen Raum und Pilotprojekte für landkreisübergreifende Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gefördert.
Gegenstand
Gefördert wird die Einrichtung von flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten im ÖPNV sowie landkreisübergreifende Expressbusverbindungen. Für die neuen Projekte ist ein Pilotcharakter wünschenswert.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähige Kosten sind die Betriebskostendefizite der Verkehre, die der ÖPNV-Aufgabenträger ausgleicht.
Art und Höhe
Im Rahmen der Anteilsfinanzierung können mit degressiven Fördersätzen mit anfangs bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für bis zu acht Jahre als Projektförderung gefördert werden.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 23.2 - Personenbeförderung, Schienenverkehr
Ansprechpartner
Bielitza, Andreas
Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Firmen von F-Z); Widerspruchsverfahren Taxi und Mietwagenverkehr (Oberbayern ohne LHSt München)
Telefon +49 (0)89 2176-2692
Fax +49 (0)89 2176-402692
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Bottin, Juri
Aufsicht, Plangenehmigungen, übrige eisenbahnrechtliche Entscheidungen nichtbundeseigene Eisenbahnen in Oberbayern (Landeshauptstadt M, Stadt IN, Landkreise EI, PAF, ND, M, DAH, FFB, FS, ED, TÖL, MB, STA, WM, GAP, LL) und Schwaben; Aufsicht, Plangenehmigungen nach PBefG für U-Bahnen, Straßenbahnen
Telefon +49 (0)89 2176-2252
Fax +49 (0)89 2176-402252
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Braunhuber, Gerhard
Aufsicht, Plangenehmigungen, übrige eisenbahnrechtliche Entscheidungen nichtbundeseigene Eisenbahnen in Oberbayern (Stadt RO, Landkreise RO, TS, BGL, MÜ, AÖ) und Niederbayern; Aufsicht, Plangenehmigungen nach PBefG für Straßenbahnen
Telefon +49 (0)89 2176-2391
Fax +49 (0)89 2176-402391
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Bublak, Liselotte
ÖPNV-Linienverkehr im Bereich der LHSt München (ohne Linien der MVG und Stadtrundfahrten), Landkreise TÖL, GAP, LL, FFB, MB, STA, WM; Ausgleichsleistungen
Telefon +49 (0)89 2176-2251
Fax +49 (0)89 2176-402251
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Fiedler, Uwe
ÖPNV-Linienverkehr für die Landkreise AÖ, BGL, RO, TS, Stadt RO
Telefon +49 (0)89 2176-2130
Fax +49 (0)89 2176-402130
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Katzameyer, Eduard - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2693
Fax +49 (0)89 2176-402693
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Krehbiel, Silke
Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Firmen von A-E); Widerspruchsverfahren Taxi und Mietwagenverkehr (LHSt München)
Telefon +49 (0)89 2176-2085
Fax +49 (0)89 2176-402085
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Nowak, Wolfgang
ÖPNV-Linienverkehr für die Landkreise M, DAH, MÜ, EBE
Telefon +49 (0)89 2176-2691
Fax +49 (0)89 2176-42691
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Possart, Stefan - stellvertretender Sachgebietsleiter
Referent, Planfeststellungsverfahren nichtbundeseigener Eisenbahnen in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, U-Bahnen und Straßenbahnen in Oberbayern
Telefon +49 (0)89 2176-2152
Fax +49 (0)89 2176-402152
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Reischer, Martin
Internationaler Omnibus-Linienverkehr
Telefon +49 (0)89 2176-2124
Fax +49 (0)89 2176-402124
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Riedl, Fabian
ÖPNV-Linienverkehr für die Landkreise ED, FS; nationaler und internationaler Omnibus-Linienverkehr
Telefon +49 (0)89 2176-3219
Fax +49 (0)89 2176-403219
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Sobotta, Elisabeth
ÖPNV-Linienverkehr für die Landkreise EI, ND, PAF, Stadt IN; Ausgleichsleistungen
Telefon +49 (0)89 2176-2357
Fax +49 (0)89 2176-402357
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.de
Steinhart, Maria
Internationaler Omnibus-Linienverkehr
Telefon +49 (0)89 2176-2162
Fax +49 (0)89 2176-402162
E-Mail linienverkehr@reg-ob.bayern.deDie allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice. Bitte vereinbaren Sie im Falle einer persönlichen Vorsprache daher unbedingt einen Gesprächstermin.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
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80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Nur die Einführung von neuen flexiblen Bedienformen und Expressverbindungen mit Omnibussen im ländlichen Raum sind von dieser Förderung erfasst.
Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Die Projekte müssen im Einklang mit dem Nahverkehrsplan stehen.
Die genauen Vorgaben sind in der Richtlinie zum Förderprogramm Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr vom 26.10.2020, 97-B (BayMBl. 2020, Nr. 684) dargestellt.
Der Antrag muss bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese ist auch für die Bewilligung zuständig.
Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist bzw. einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wurde.
- Kosten- und Finanzierungsplan der beantragten Projekte
- Angabe über die Subventionserheblichkeit
- Siehe für weitere Unterlagen Richtlinie zum Förderprogramm Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr
Siehe für weitere Unterlagen Richtlinie zum Förderprogramm Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
- Richtlinie zum Förderprogramm Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr vom 26.10.2020, 97-B (BayMBl. 2020, Nr. 648)