Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb
Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.
Beschreibung
Nach § 44 AsylG sind die Länder zur Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen verpflichtet. In Bayern ist dies durch Art. 2 Abs. 1 Aufnahmegesetz (AufnG) und § 4 Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) umgesetzt. Zum 1. August 2018 wurden die Aufnahmeeinrichtungen in folgende ANKER umgewandelt:
- ANKER Mittelfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Zirndorf sowie den Unterkunfts-Dependancen in Neuendettelsau und Nürnberg,
- ANKER Oberbayern bestehend aus der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt sowie den Unterkunfts-Dependancen in Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, München und Waldkraiburg,
- ANKER Niederbayern bestehend aus der ANKER-Einrichtung Deggendorf sowie den Unterkunfts-Dependancen in Hengersberg, Osterhofen und Stephansposching,
- ANKER Oberpfalz bestehend aus der ANKER-Einrichtung Regensburg sowie den Unterkunfts-Dependancen in Regensburg,
- ANKER Oberfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Bamberg,
- ANKER Unterfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Geldersheim/Niederwerrn,
- ANKER Schwaben bestehend aus dem Behördenzentrum in Augsburg sowie den Unterkunfts-Dependancen in Augsburg und Mering sowie geplanten Unterkunfts-Dependancen in Neu-Ulm und Kempten.
Die Bestimmung des für die Aufnahme eines Ausländers zuständigen ANKERs richtet sich nach § 46 AsylG. Die Zuständigkeit bestimmt sich hiernach unter Berücksichtigung bestimmter Aufnahmequoten, der Verfügbarkeit freier Aufnahmeplätze, sowie der Zuständigkeiten der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hinsichtlich der Bearbeitung der Asylanträge. Dies erfolgt unter Anwendung des IT-gestützten Verteilsystems EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden).
Für Sie zuständig
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 14.2 - Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Oberbayern (AE) und Regierungsaufnahmestelle (RASt)Ansprechpartner
Hundsdorfer, Theresa
Referentin für den Arbeitsbereich Anker
Telefon +49 (0)89 2176-1501
Fax +49 (0)89 2176-401501
E-Mail theresa.hundsdorfer@reg-ob.bayern.de
Dr. Ordner, Jakob - stellvertretender Sachgebietsleiter
Referent für die Regierungsaufnahmestelle
Telefon +49 (0)89 2176-1501
Fax +49 (0)89 2176-401501
E-Mail jakob.ordner@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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