UV-Bestrahlungsgeräte; Überwachung der Betreiber
Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen den Betrieb von Sonnenstudios.
Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum Schutz vor UV-Strahlung in den Sonnenstudios eingehalten werden.
Die Gewerbeaufsicht
- überprüft, ob fachkundiges Personal in den Sonnenstudios vor Ort ist. Das Fachpersonal soll die Nutzerinnen und Nutzer in die sichere Bedienung der UV-Geräte einweisen, UV-Schutzbrillen, eine Hauttypbestimmung und die Erstellung eines Dosierungsplanes anbieten.
- überprüft die Einhaltung des Nutzungsverbots für Personen unter 18 Jahren.
- überprüft die Einhaltung der Informations- und Dokumentationspflichten des Betreibers (z. B. Warnschilder, Bedienungshinweise, Geräte- und Betriebsbuch)
- Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt - Dezernat G24 - Betriebssicherheit
Ansprechpartner
Dezernat G24
Telefon +49 (0)89 2176-1268
Fax +49 (0)89 2176-3102
E-Mail gewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.
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