Vergabekammer Südbayern

Die Vergabekammer Südbayern ist örtlich zuständig für die Nachprüfung der Vergabeverfahren von Öffentlichen Auftraggebern nach § 99 GWB, Sektorenauftraggebern nach § 100 GWB und Konzessionsgebern nach § 101 GWB, deren Vergabestelle ihren Sitz in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern oder Schwaben hat,

außerdem für Vergaben*

  • des Leibniz-Instituts für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität München, Freising
  • des Deutschen Museums München
  • des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. München
  • des Instituts für Zeitgeschichte München
  • der Max-Planck-Gesellschaft München

* vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie vom 18. Januar 1999 Nr. 5812-I/4b-466

Die Dienstaufsicht über die Vergabekammer Südbayern führt der Regierungspräsident von Oberbayern.

Bitte beachten Sie, dass nur Nachprüfungsanträge,
die am Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr
und am Freitag von 8 bis 12 Uhr eingehen,
noch am selben Tag nach § 169 Abs. 1 GWB an den Auftraggeber übermittelt werden.
Anträge die nach 14 bzw. 12 Uhr eingehen, werden möglicherweise erst am darauf folgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt.

Vergabekammer Südbayern
Geschäftsstelle

Telefon +49 89 2176-2411
Telefax +49 89 2176-2847


Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Südbayern

nach oben