Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

Antragstellung

Die Antragstellung auf Ausstellung einer Apostille oder Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren (für die Verwendung im Ausland) ist mittels persönlicher Vorsprache vor Ort während der Öffnungszeiten möglich.
Anfallende Gebühren können bei persönlicher Antragstellung vor Ort derzeit ausschließlich in bar bezahlt werden.

Die Antragstellung ist ebenfalls schriftlich auf postalischem Weg möglich. Bitte senden Sie dazu Ihre Dokumente zur Beglaubigung oder Ausfertigung einer Apostille unter Benutzung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars an folgende Anschrift:

Regierung von Oberbayern
SG 11 – Beglaubigungsstelle
80534 München

Bitte planen Sie bei der postalischen Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit (inkl. Versand) von ca. zwei Wochen ein. Von Sachstandsanfragen bitten wir Sie abzusehen, da diese die Bearbeitung verzögern können. Im Übrigen können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Fragen zur Beglaubigung von Urkunden aus Oberbayern und zur Erteilung der Apostille empfehlen wir vorab telefonisch unter den hier aufgeführten Servicenummern abzuklären.

Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.