Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

Wir bitten Sie derzeit auf eine persönliche Vorsprache möglichst zu verzichten und ihren Antrag auf Ausstellung einer Apostille oder Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren (für die Verwendung im Ausland) schriftlich unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars zu stellen.

Bitte planen Sie bei der Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit (inkl. Versand) von ca. zwei Wochen ein. Von Sachstandsanfragen bitten wir Sie abzusehen, da diese die Bearbeitung verzögern können. Im Übrigen können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Antrag

Hier finden Sie den Antrag zur Verwendung deutscher Urkunden im Ausland (auch unter dem Aufklappmenü „Formulare“ weiter unten).

Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.