Luftamt Südbayern

AKTUELLES

Informationen zu Anträgen über die Errichtung von Kränen und Baugeräten:
Die Errichtung von Kränen und Baugeräten an Flugplätzen oder im Umland von Flugplätzen muss an das Luftamt Südbayern immer mindestens 14 Arbeitstage vor der geplanten Errichtung gemeldet werden. Ansonsten kann eine rechtzeitige Genehmigung ggf. nicht erfolgen und der Kran darf nicht errichtet werden.

Luftfahrtbehörde für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben

Maßstab unserer Entscheidungen ist:

  • sicheren Luftraum zu gewährleisten
  • Gefahren für die Allgemeinheit abzuwehren und dabei
  • für einen angemessenen Schutz sowie
  • schonenden Umgang mit Natur und Landschaft zu sorgen

 






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