Nachprüfung der VOB-Stelle

Die sog. VOB-Stellen werden als Nachprüfungsstellen für Vergabeverfahren von Bauleistungen, die nicht dem EU-Recht unterliegen, in bestimmten Fällen tätig.

Um Vergabefehler und aufwendige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, ist die VOB-Stelle neben ihrer Aufgabe als Nachprüfungsstelle auch Ansprechpartner zu Fragen der VOB/A für die o.g. Auftraggeber und für Bewerber bzw. Bieter in konkreten Vergabeverfahren.

Weitere Nachprüfungsstellen

Auch wenn die VOB-Stelle gerne bei grundsätzlichen Vergabefragen berät, gibt es folgende weiteren Ansprechpartner außerhalb der Regierung von Oberbayern, die für bestimmte Vergabebereiche in Abhängigkeit der Schwellenwerte zuständig sind:
 

  • Bei Aufträgen der Kommunen und des Freistaats sowie von anderen öffentlichen Auftraggebern nach §99 GWB ist für Beschwerden zu Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwerts die Vergabekammer Südbayern zuständig.
  • Für Vergabeverfahren des Bundes unterhalb des Schwellenwerts ist die Landesbaudirektion Bayern anzurufen.
  • Für Vergabeverfahren des Bundes oberhalb des Schwellenwerts ist die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt in Bonn anzurufen.

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