Gruppenfoto des Personalrats für Förderschulen und Schulen für Kranke bei der Regierung von Oberbayern vor dem Eingang des Regierungsgebäudes
© Regierung von Oberbayern

Personalrat für Förderschulen und Schulen für Kranke bei der Regierung von Oberbayern

Anschrift
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München

Büro
Zimmer 3139
Telefon +49 89 2176-2265
Telefax +49 89 2176-2885



Sprechzeit
Dienstag, 09:00 Uhr bis mind. 14:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Aufgaben
Der Personalrat vertritt das gesamte staatliche Personal – das sind derzeit mehr als 4300 Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – an den der Aufsicht der Regierung von Oberbayern unterstehenden Förderschulen und Schulen für Kranke.

Seine Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG):

Unter anderem ist es seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Weiterhin nimmt er Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen, prüft sie verantwortlich und wirkt gegebenenfalls auf ihre Erledigung hin.
Die Beschäftigten können sich zu diesem Zweck direkt an das Personalratsbüro (Vorsitzende) oder an jedes Personalratsmitglied wenden. Ein „Dienstweg“ ist hierfür nicht vorgesehen.
Alle Anfragen werden grundsätzlich vertraulich behandelt!

Der Personalrat arbeitet zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben vertrauensvoll mit der Dienststelle zusammen.

Dabei wird er unter anderem beteiligt bei:

Einstellungen, Beförderungen, Höher- oder Rückgruppierungen, Versetzungen, Abordnungen gegen den Willen des Beschäftigten, Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung, Ablehnung von Nebentätigkeitsgenehmigungen, Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Beschäftigte, Entlassungen und Kündigungen (außer wenn von Beschäftigten beantragt), allgemeine Fragen der Fortbildung, Auflösung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen (z.B. auch Schulsprengeländerungen), (nur) auf Antrag von Beschäftigten z.B. bei deren vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand oder beim Erlass von Disziplinarverfügungen bzw. der Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens. Weiterhin werden z.B. die Vergabe von Leistungsprämien, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz oder Schulbaumaßnahmen erörtert.

Im Rahmen seiner Zuständigkeiten wird der Personalrat darüber hinaus auch von sich aus aktiv und beantragt entsprechende Maßnahmen bei der Regierung (z.B. Dienstvereinbarungen).

Der Personalrat für Förderschulen und Schulen für Kranke bei der Regierung von Oberbayern besteht aus 19 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

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