Stellenangebote für Schulpersonal (ohne Lehrkräfte)
Stellenausschreibungen für sonstiges Schulpersonal (ausgenommen Lehrkräfte)
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Einstelldatum: 27.06.2022
Bezeichnung: Verwaltungsangestellte/r (m/w/d)
Einsatzort/Dienststelle: Grundschule Jesenwang
Landkreis/kreisfreie Stadt: Landkreis Fürstenfeldbruck
Bewerbungsschluss: 11.07.2022
Einstelldatum: 27.06.2022
Bezeichnung: Verwaltungsangestellte/r (m/w/d)
Einsatzort/Dienststelle: Grundschule Marktl/Grundschule Stammham und Grundschule Haiming
Landkreis/kreisfreie Stadt: Landkreis Altötting
Bewerbungsschluss: 11.07.2022
Einstelldatum: 01.07.2022
Bezeichnung: Verwaltungsangestellte/r (m/w/d)
Einsatzort/Dienststelle: Grundschule Schönau am Königssee
Landkreis/kreisfreie Stadt: Landkreis Berchtesgadener Land
Bewerbungsschluss: 14.07.2022
Einstelldatum: 01.07.2022
Bezeichnung: Verwaltungsangestellte/r (m/w/d)
Einsatzort/Dienststelle: Grundschule München am Pfanzeltplatz
Landkreis/kreisfreie Stadt: Landeshauptstadt München
Bewerbungsschluss: 14.07.2022
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Einstelldatum:
Bezeichnung:
Einsatzort/Dienststelle:
Bewerbungsschluss:
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Einstelldatum: 17.06.2022
Bezeichnung: Verwaltungsangestellte/r (m/w/d)
Einsatzort/Dienststelle: Staatliche Berufsschule II Rosenheim
Bewerbungsschluss: 08.07.2022
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Einstelldatum: 01.07.2022
Bezeichnung: Verwaltungsangestellte/r (m/w/d)
Einsatzort/Dienststelle: Staatl. Schulamt im Landkreis Ebersberg
Bewerbungsschluss: 15.07.2022
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Einstelldatum:
Bezeichnung:
Einsatzort/Dienststelle:
Bewerbungsschluss:
Weitere Informationen
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- Sie dürfen zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung keine arbeitsvertragliche Bindung zu einem privaten Schulträger haben.
- Arbeitsverträge zwischen dem Freistaat Bayern und Bewerbern, die zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung noch eine arbeitsvertragliche Bindung an einen anderen Schulträger unterhalten, sind anfechtbar.
- Als Bewerber auf der Warteliste bleiben Sie nach Maßgabe der Wartelistenrichtlinien auf der Warteliste, wenn Sie einen befristeten Nachrückervertrag annehmen.
Sie sind verpflichtet, der Regierung von Oberbayern umgehend mitzuteilen, wenn Sie zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung eine arbeitsvertragliche Bindung (insbesondere an einen privaten Schulträger) haben.