Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder Anrechnungsbescheides
Wenn Sie Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studiert haben und Ihr Zeugnis oder Ihren Anrechnungsbescheid verloren haben, können Sie eine Zweitschrift bzw. eine Zweitausfertigung beantragen.
Nach Verlust eines Zeugnisses kann die Ausstellung einer Zweitschrift beantragt werden.
Bei Verlust eines Anrechnungsbescheides ist eine Zweitausfertigung zu beantragen.
- Regierung von Oberbayern - Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie
Ansprechpartner
Medizin
Telefon +49 (0)89 2176-1180
Fax +49 (0)89 2176-402307
E-Mail landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de
Pharmazie
Telefon +49 (0)89 2176-2643
Fax +49 (0)89 2176-402643
E-Mail landespruefungsamt@reg-ob.bayern.deParteiverkehr
Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag geschlossenTelefonzeit
Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 11:00 UhrDie Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
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Die Zweitschrift muss über das Formblatt unter "Formulare" beantragt werden.
Die Zweitausfertigung des Anrechnungsbescheides kann formlos per E-Mail beim Landesprüfungsamt beantragt werden.
2-4 Wochen
Eine Zweitschrift wird nur nach Verlust des Originals ausgestellt. Nach der Ausstellung wird das Original für ungültig erklärt.
Für die Ausstellung der Zweitschrift ist nach dem Bayerischen Kostengesetz eine Verwaltungsgebühr von 20 EUR für Zeugnisse und 15 EUR für Anrechnungsbescheide zu entrichten.