Ausländer; Ermittlung der Identität und Staatsangehörigkeit
Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu in den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch, um Erkenntnisse über die Identität und die Staatsangehörigkeit der betroffenen Person zu gewinnen.
Der konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörden kommt eine zunehmend wichtigere Bedeutung zu, um den gesetzlichen Auftrag des Aufenthaltsgesetzes - der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs (§ 1 Abs. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) - zu erfüllen. Für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Eintritt der Ausreisepflicht ist die frühzeitige Identitätsklärung wesentliche Voraussetzung.
Bei der Feststellung der Identität von Asylbewerbern sowie der Beschaffung von Nationalpässen und Passersatzpapieren handelt es sich um fachlich höchst anspruchsvolle und sehr spezialisierte Aufgaben. Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu im den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch. Diese dienen dazu, Erkenntnisse über die Identität der betroffenen Person, das Vorhandensein von Identitätsnachweisen und die Einreisemodalitäten zu gewinnen.
Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern bis zu der Aufenthaltsbeendigung abgelehnter und vollziehbar zur Ausreise verpflichteter ehemaliger Asylbewerber soll grundsätzlich durch die Zentralen Ausländerbehörden erfolgen, wobei der Ermittlung von Identität und Staatsangehörigkeit in allen Verfahrensstadien eine wesentliche Rolle zukommt. Schwerpunkte der Aufgaben sind daher
- die Identitätsklärung aller neu einreisenden Asylbewerber ohne ausreichende Identitätsnachweise zum frühesten möglichen Zeitpunkt,
- eine engmaschige ausländerrechtliche Betreuung von Mitwirkungsverweigerern sowohl während des laufenden Asylverfahrens und intensiviert nach dessen erfolglosem Abschluss zur Feststellung der Identität, sowie
- die konsequente Aufenthaltsbeendigung nach erfolglosem Asylverfahren.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberbayern
Ansprechpartner
Gruppe Aufenthaltsbeendigung Ingolstadt
E-Mail zab.oberbayern@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 12:00 Uhr DI 08:00 - 12:00 Uhr MI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 12:00 Uhr FR 08:00 - 11:00 Uhr Für eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin geben lassen.
Diesen erhalten Sie für die ZAB in Ingolstadt unter terminanfrage.zab.ingolstadt@reg-ob.bayern.de.
Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!
Telefonisch sind wir Mo., Di., Do. und Fr. von 10-12 Uhr und Di. von 14-16 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an unser Postfach zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de.
Wir bitten Sie, bei der Kontaktaufnahme - telefonisch wie auch per E-Mail - stets Ihre AZR-Nummer anzugeben.Hausanschrift
Am Hochfeldweg 20
85051 IngolstadtPostanschrift
Am Hochfeldweg 20
85051 IngolstadtTelefon +49 (0)8450 2667-0Fax +49 (0)8450 2667-399
Gruppe Aufenthaltsbeendigung München
E-Mail zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de
Öffnungszeiten allgemein
| MO | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| DI | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| MI | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
| DO | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| FR | 08:00 - 11:00 Uhr |
Für eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin geben lassen.
Diesen erhalten Sie für die ZAB in München unter terminanfrage.zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de
Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!
Telefonisch sind wir Mo., Di., Do. und Fr. von 10-12 Uhr und Di. von 14-16 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an unser Postfach zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de.
Wir bitten Sie, bei der Kontaktaufnahme - telefonisch wie auch per E-Mail - stets Ihre AZR-Nummer anzugeben.
Hofmannstraße 51
81379 München
80534 München
