Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung
Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe
Ansprechpartner
Service Berufszulassungsstelle Gesundheitsfachberufe
Telefon +49 (0)89 2176-2075
Fax +49 (0)89 2176-402075
E-Mail erlaubnis.gesundheitsfachberufe@reg-ob.bayern.deParteiverkehr
Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrTelefonzeit
Montag bis Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:00 UhrHinweis: Aufgrund der aktuellen Sondersituation können Sachstandsanfragen bis auf Weiteres nicht mehr beantwortet werden. Bitte sehen Sie daher davon ab.
Der Parteiverkehr bleibt aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres geschlossen.Unterlagen können zu den allgemeinen Besuchszeiten gegen eine Eingangsbestätigung am Empfang abgegeben werden.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:
- Personelle Anforderungen
- Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
- Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
- Bauliche Anforderungen
- Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
- Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
- Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
- Sachliche Anforderungen
- Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
- Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung
Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).
ca. 1 Monat
Die personellen, baulichen und sachlichen Anforderungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.
keine
- Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter
Sie können online einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter stellen.
Verwaltungsgebühr: 100 Euro
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage