Vorbereitungsdienst an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung
Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Grund- und Mittelschullehrer, Fachlehrer und Förderlehrer wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.
Beschreibung
Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten bzw. Staatsinstituten erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Einsatzschulen.
Die Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärter werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Studienseminare vor. Jede Grund-, Haupt- und Mittelschule kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:
- eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern ausgenommen Deutsch und Mathematik (8 Wochenstunden),
- Praktikum im Unterricht eines Betreuungslehrers (10 Wochenstunden),
- eigenverantwortliche Hospitation (Grundschule 1 Wochenstunde) und
- Seminarveranstaltungen (10 Wochenstunden).
An zwei Wochentagen besuchen die Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärter die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die Junglehrer an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation). Die Fachlehrer- und Förderlehreranwärter besuchen nur an einem Wochentag das Seminar.
Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:
- eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern und gegebenenfalls auch in nicht studierten Fächern (15 Wochenstunden),
- eigenverantwortliche Hospitation (Grundschule 3 Wochenstunden) und
- 10 Stunden Seminarveranstaltungen.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.
Während des Vorbereitungsdienstes haben die Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärter Seminarleitungen und Schulleitungen verschiedene Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Regierung (z. B. Übermittlung von Seminarbögen, Mitteilung von Beobachtungen).
In bestimmten Fällen ist die Genehmigung der zuständigen Regierung erforderlich (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheimaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt). Die dienstliche Verwendung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.
Die Formblätter für die Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern)
Für Oberbayern sind keine Formulare erforderlich.
Für Sie zuständig
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, QualitätssicherungAnsprechpartner
Eckert, Christine
Weitere Seminarbeauftragte für Fach- und Förderlehrer
Telefon +49 (0)89 2176-2723
Fax +49 (0)89 2176-402723
E-Mail volksschulen@reg-ob.bayern.de
Wiethaus, Ursula
Seminarbeauftragte für Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)89 2176-2922
Fax +49 (0)89 2176-402922
E-Mail volksschulen@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Verfahrensablauf
Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Formulare
- Besondere Unterrichtsvorbereitung nach § 24 ZALGM (UV)
- Besondere Unterrichtsvorbereitung - Fachlehrer
- Seminarbogen (Fachlehrer)
- Antrag auf Genehmigung einer Sonderveranstaltung für Lehramtsanwärter/innen oder Fachlehreranwärter/innen (Grund- und Mittelschule)
- Seminarbogen - Vorbereitungsdienst, Probeschuldienst
- Dienstliche Verwendung der Fachlehreranwärterin/Fachlehreranwärter
- Bitte um Einsatzwunsch - Vorbereitungsdienst
- Datenblatt für Seminarleiter
- Antrag auf Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheimaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt
- Dienstliche Verwendung der Lehramtsanwärter an Grundschulen und Mittelschulen - 1. Dienstjahr
- Dienstliche Verwendung der Lehramtsanwärter an Grundschulen und Mittelschulen - 2. Dienstjahr
- Mitteilungen über Beobachtungen gemäß §§ 22, 22a, 22b LPO II (LAA) - Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen
- Mitteilungen über Beobachtungen gemäß § 19 ZAPO-F II (FLA) - Zweite Lehramtsprüfung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer
- Mitteilungen über Beobachtungen gemäß § 15 ZAPO/FöL II (FöLA) - Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer
Rechtsgrundlagen
- Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM)
- Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO F II)
- Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II - ZAPO/FöL II)
Weiterführende Links
- Merkblatt Anwärterbezüge und Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Studienreferendarinnen/Studienreferendare, Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter sowie für Fachlehreranwärterinnen/Fachlehreranwärter (ohne Gymnasium/Realschule)
- Vorbereitungsdienst Lehramt Grundschule
- Vorbereitungsdienst für Lehramt an Mittelschulen
- Ausbildung zum Fach-/Förderlehrer