Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Viele Aspekte des menschlichen Lebens beanspruchen Raum. So werden Flächen etwa für neue Wohn- und Gewerbegebiete, die Errichtung von Einkaufszentren, den Ausbau des Straßen- und Eisenbahnnetzes, für Windenergie- und Solaranlagen oder Vorhaben des Tourismus benötigt. Aber alles auf einmal und überall ist nicht möglich.
Aufgabe der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung ist es, den Gesamtraum Oberbayerns und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Hierbei sind die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum möglichst optimal zu koordinieren und auftretende Nutzungskonflikte einer Lösung zuzuführen. Sie hat dabei immer im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung auch die Bedürfnisse nachfolgender Generationen im Blick.