Fahrlehrerprüfung; Beantragung einer Aufwandsentschädigung
Prüferinnen und Prüfer der Fahrlehrerprüfung können eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Personen, die als Prüfer in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer durch die Regierung von Oberbayern berufen wurden, können eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Es muss für die einzelnen Prüfungsteile der Fahrlehrerprüfung der Ort, das Datum, die Anzahl der Prüflinge und die Prüfernummer angegeben werden.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 23.1 - Straßenverkehr
Ansprechpartner
Fahrlehrerprüfung
E-Mail fahrlehrerpruefung@reg-ob.bayern.deHinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Sie können eine Aufwandsentschädigung beantragen, wenn Sie durch die Regierung von Oberbayern in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer berufene/r Prüfer/-in sind.
Sie können die Aufwandsentschädigung online bei der Regierung von Oberbayern (siehe unter "Online-Verfahren") beantragen.
Die Abrechnung der Prüfungen erfolgt zum jeweiligen Quartalsende. Die Auszahlung findet ca. 2 Wochen nach Quartalsende statt.
Der Antrag auf Aufwandsentschädigung sollte möglichst zeitnah nach der durchgeführten Prüfung gestellt werden, spätestens zum Ende jeden Quartals.
- Fahrlehrerprüfung Aufwandsentschädigung - AbrechnungFür Ihre Tätigkeiten als Fahrlehrerprüfer können Sie eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Es fallen keine Kosten an.
- Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
Festlegungen des Bayerischen Innenministeriums zur Aufwandsentschädigung