Schutz von Flugsicherungseinrichtungen; Kenntnisgabe eines geplanten Bauwerks oder sonstigen Anlage

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern)

Das zuständige Luftamt muss über geplante Bauwerke oder einer sonstigen Anlagen innerhalb des Schutzbereiches einer Flugsicherungseinrichtung in Kenntnis gesetzt werden.