Flughafen München – 3. Start- und Landebahn

Planfeststellungsverfahren für eine „3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München“
Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss zum Antrag der Flughafen München GmbH (FMG) auf Planfeststellung zur Errichtung einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München erlassen. Diesen Beschluss hat die Regierung von Oberbayern am 26.07.2011 der FMG gegenüber bekanntgegeben.

Die (formelle) Bekanntmachung gegenüber der Öffentlichkeit und den im Verfahren beteiligten Stellen wird später – nach den Sommerferien in Bayern (30.07. bis 12.09.2011) – erfolgen. Über den konkreten Zeitpunkt wird rechtzeitig informiert. Erst die Zustellung löst den Lauf der Fristen für Klagen und Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (§ 10 Abs. 5 LuftVG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 und 5 BayVwVfG, § 10 Abs. 6 und 7 LuftVG) aus. Die vorliegende Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses im Internet dient ausschließlich dem Zweck, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Sie will und kann die verfahrensrechtlich vorgeschriebene Zustellung nach den vorgenannten Vorschriften des LuftVG und BayVwVfG nicht – auch nicht teilweise – ersetzen.

Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
Die Flughafen München GmbH beantragte am 24.08.2007 bei der Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München „Franz-Josef-Strauß“. Die Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – führte daraufhin ein Planfeststellungsverfahren zu diesem Vorhaben durch. Vom 05.11.2007 bis 04.12.2007 lagen die Antragsunterlagen in den Gemeinden öffentlich aus. Einwendungen gegen den Antrag konnten bis einschließlich 18.12.2007 erhoben werden.

Zwischen dem 11.11.2008 und dem 31.03.2009 wurden die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen und die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Ballhausforum in Unterschleißheim erörtert.

Danach legte die Flughafen München GmbH – teilweise auf Verlangen des Luftamtes Südbayern – weitere (neue, ergänzende bzw. aktualisierte) Unterlagen vor und änderte ihren Antrag im Bereich der Verlegung der Kreisstraße ED 5 (1. Änderung) und des landschaftspflegerischen Begleitplans (2. Änderung).

Diese neuen, ergänzten bzw. aktualisierten Antragsunterlagen lagen im Rahmen einer zweiten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 12.04.2010 bis einschließlich 11.05.2010 öffentlich in den Gemeinden aus. Einwendungen konnten bis einschließlich 26.05.2010 erhoben werden.

Am 15.03.2011 legte die FMG beim Luftamt Südbayern einen dritten Änderungsantrag vor. Dieser sieht Änderungen des landschaftspflegerischen Begleitplanes hinsichtlich der Vermeidungs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen aufgrund vorhabensbedingter Stickstoffdepositionen vor. Ein vierter Änderungsantrag vom 15.04.2011 umfasst ferner Änderungen von Maßnahmenblättern des landschaftspflegerischen Begleitplans.

Die gesamten Antragsunterlagen sind über den Link zur Flughafen München GmbH abrufbar.

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