Gewerbeaufsichtsamt
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Vollzug des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) – Widerruf der Allgemeinverfügung vom 20. Januar 2022
Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern – Bekanntmachung vom 2. März 2022Vollzug des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) – Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit, den Ruhezeiten und der Sonn- und Feiertagsruhe im Bereich der kritischen Infrastruktur
Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern – Bekanntmachung vom 20. Januar 2022Vollzug des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) – Ausnahmebewilligung von der Sonn- und Feiertagsruhe
Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern – Bekanntmachung vom 1. April 2021Vollzug des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) – Änderung der Allgemeinverfügung über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsbeschäftigung anlässlich der Corona-Pandemie vom 3. Dezember 2020
Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern – Bekanntmachung vom 15. Dezember 2020Vollzug des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) – Ausnahmebewilligung für Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe
Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern – Bekanntmachung vom 3. Dezember 2020
Das Gewerbeaufsichtsamt ist eine Behörde, die die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit im Regierungsbezirk Oberbayern zu überwachen hat (zuständig für den Regierungsbezirk Oberbayern, Stadt und Landkreis München).
Wir
- treffen beim Vollzug der Arbeitsschutzvorschriften die erforderlichen Maßnahmen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer, zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft und zur Gestaltung einer menschengerechten Arbeit.
- sind als moderne Behörde gleichermaßen Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Unternehmer.
- fördern die Eigenverantwortung der Unternehmen mittels moderner Managementsysteme und sorgen für ein hohes Schutzniveau.
- sorgen darüber hinaus für die Einhaltung von Vorschriften, die auch der technischen Sicherheit, dem Schutz der Öffentlichkeit und der Sicherheit in Heim und Freizeit dienen.
- werden fachlich unterstützt vom Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
- haben zur Wahrnehmung unserer umfangreichen Aufgaben das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Wir sind zur Geheimhaltung der uns zur Kenntnis gelangenden betriebsinternen Angelegenheiten verpflichtet. Unsere Gewerbeärzte unterliegen zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Regierung von Oberbayern Dienststelle Heßstraße 130
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 14:00 Uhr |
Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.
- Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt
Telefon +49 (0)89 2176-1
Fax +49 (0)89 2176-3102
E-Mailgewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.de
Regierung von Oberbayern Dienststelle Heßstraße 130
- A
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
- Arbeitssicherheit; Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen
- Arbeitszeit; Überwachung
- Asbesthaltige Materialien; Anzeige von Tätigkeiten
- B
- Bauarbeiterschutz; Überwachung
- Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
- Begasung; Anzeige
- Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung eines Befähigungsscheins
- Begasung zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung einer Erlaubnis
- Berufskrankheit; Anzeige bei Verdacht
- Biostoffe; Anzeige von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- E
- Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
- Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung
- Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
- K
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz; Beantragung einer Ausnahme vom Beschäftigungsverbot bei Mitwirkung bei Veranstaltungen
- Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung; Anzeige des Betriebs von Anlagen
- Kündigungsschutz; Beantragung der Zustimmung zur Kündigung
- M
- Medizinprodukte; Überwachung der Betreiber
- Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
- R
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler; Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb bzw. Anzeige des Betriebs
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler; Übermittlung von Prüfberichten durch Sachverständige
- S
- Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern
- Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen; Anzeige