Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
1. Strukturfragen
- Mitwirkung in Raumordnungsverfahren (s. Sachgebiete 24.1 und 24.2)
- Wirtschaftliche Stellungnahmen
- Standortberatung
2. Regionalförderung;
Förderung von
- Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen
- gewerblichen Tourismusprojekten
- Seilbahnen (Seilbahnförderungsprogramm)
- kommunalen Tourismusinfrastrukturprojekten (RÖFE)
- Gaststättenmodernisierungsprogramm
3. Forschung und Technologie
Förderung von
- außeruniversitären Forschungs- und Technologieprojekten
- Bayerisches Luftfahrtforschungs- und Technologieprogramm
- Gründerzentrum und Start-up-Förderung (AZO, ESA-BIC)
- Forschungseinrichtungen (Institutionelle Förderungen)
- Bauhaus Luftfahrt e. V. und Munich Aerospace e. V.
- Förderprojekten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK)
4. Berufliche Bildung (IHK, BFZ, bbw, VHS)
Förderung von
- Ausstattungsinvestitionen der Wirtschaftsorganisationen (o. Handwerk)
- Projekten der Wirtschaftsorganisationen (o. Handwerk)
- Bildungsakademien (Doemens, Akademie Handel)
5. Förderung des Handwerks;
Förderung von
- Betriebsberatungen
- Messebeteiligungen
- Einzelmaßnahmen von Handwerksorganisationen
- Digitalisierungsprojekten in der Handwerkswirtschaft
- Ausstattungsinvestitionen der Handwerksorganisationen
- Kursen der Handwerksorganisationen
- Projekten der Handwerksorganisationen
6. EU-Förderprogramm INTERREG
7. Energiethemen
- Koordination Energiewende
- Bürgerenergiepreis
- Förderprojekt Energiecoaching für Kommunen
- Förderung von Energieagenturen
8. Sonstige Förderungen
- Förderung der Tourismusverbände (Bayern Tourismus Marketing GmbH und Tourismus Oberbayern München e. V.)
- Regional- und Konversionsmanagement (s. a. Sachgebiet 24.2)
- Förderung von Güterverkehrsstudien
- Staatliche Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse
9. Beschäftigung
- Vertretung in den Verwaltungsausschüssen der Agenturen für Arbeit
- Fragen des regionalen Arbeitsmarkts (Statistik, Berichte)
- Arbeitsmarktpolitische Aktionen
- Arbeitsmarktbeauftragter
- Arbeitsmarktfonds (s. a. Sachgebiet 13)
- Existenzgründerpakt Bayern
Öffnungszeiten
Regierung von Oberbayern
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 14:00 Uhr |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Ansprechpartner
Vitallowitz, Arno - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2782
Fax +49 (0)89 2176-402782
E-Mailwirtschaftsfoerderung@reg-ob.bayern.deNetzsch, Daniel
Förderbescheide Breitband
Telefon +49 (0)89 2176-3152
Fax +49 (0)89 2176-402547
E-Maildaniel.netzsch@reg-ob.bayern.deHackl, Gerhard - stellvertretender Sachgebietsleiter
Leitung Arbeitsbereich I: Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
Telefon +49 (0)89 2176-2686
Fax +49 (0)89 2176-402686
E-Mailgerhard.hackl@reg-ob.bayern.deBeyer, Florian
Telefon +49 (0)89 2176-2340
Fax +49 (0)89 2176-402340
E-Mailflorian.beyer@reg-ob.bayern.deEntrich, Johannes
Telefon +49 (0)89 2176-2141
Fax +49 (0)89 2176-402141
E-Mailjohannes.entrich@reg-ob.bayern.deWedell, Bodo Matthias
Telefon +49 (0)89 2176-3745
Fax +49 (0)89 2176-403745
E-Mailbodo.wedell@reg-ob.bayern.deWipper, Kai
Förderbescheide Glasfaseranschlüsse
Telefon +49 (0)89 2176-2136
Fax +49 (0)89 2176-402547
E-Mailkai.wipper@reg-ob.bayern.deHasl, Daniel
Förderbescheide Glasfaseranschlüsse
Telefon +49 (0)89 2176-3765
Fax +49 (0)89 2176-402547
E-Maildaniel.netzsch@reg-ob.bayern.deBirzer, Bettina
Telefon +49 (0)89 2176-3767
Fax +49 (0)89 2176-403767
E-Mailbettina.birzer@reg-ob.bayern.deTeam Digitalbonus Oberbayern
Telefon +49 (0)89 2176-0
E-Maildigitalbonus@reg-ob.bayern.de
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Vorhaben in der gewerblichen Fremdenverkehrswirtschaft
-
Gefördert werden Ihre Vorhaben in der gewerblichen Fremdenverkehrswirtschaft, wenn
- Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind
und - in einem Fremdenverkehrsgebiet oder ländlichen Gebiet ansässig sind.
Gefördert werden:
Qualitätsverbesserungen, Modernisierungen und Rationalisierungen zur Verbesserung bzw. Erweiterung der Angebotspalette von Fremdenverkehrsbetrieben.Art der Förderung:
Die Förderung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern (LfA) gegebenen Darlehens beantragt werden.Wenn Sie näher interessiert sind, können Sie gerne einen unserer Ansprechpartner in Förderfragen anrufen
- Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Kriterien)
-
Die Fördervoraussetzung des kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) erfüllen Sie, wenn gleichzeitig die folgenden drei Kriterien gegeben sind:
- Ihr Betrieb darf nicht mehr als 249 Arbeitskräfte beschäftigen,
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen
oder - eine Jahresbilanzsumme von höchstens 47 Mio. € aufweisen
- und nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam stehen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen (Unabhängigkeit).
- Darüber hinaus ist in Oberbayern in den bayerischen regionalen Förderprogrammen und im Fremdenverkehrsförderungsprogramm der Begriff „kleine Unternehmen“ bezüglich des Subventionswertes von Bedeutung.
Ein kleines Unternehmen liegt vor, wenn es- nicht mehr als 49 Personen beschäftigt,
- einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. € erzielt
oder - eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € aufweist
- und das oben definierte Unabhängkeitskriterium erfüllt.
Unter Subventionswert versteht man den Vorteil, den ein Unternehmen aus der Beihilfe (Förderung) zieht. Bei Zuschüssen ist das die Höhe des Zuschusses, bei zinsverbilligten Darlehen ist das der Zinsvorteil, der sich aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz des Förderdarlehens und einem Nominalzins (sog. Referenzzinssatz) errechnet.
Regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben
-
Gefördert werden Ihre regionalwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben in den Bereichen der Industrie, des Handwerks und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, wenn
- Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen(KMU) mit überregionalem Absatz sind
und - in einem wirtschaftlich schwachen oder ländlichen Gebiet ansässig sind.
Zu beachten ist, dass an dem Vorhaben ein volks-, regional-, struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse bestehen muss. Die Mindestinvestitionssumme muss 500.000 € betragen.
Art der Förderung:
Die Förderung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern (LfA) gegebenen Darlehens beantragt werden. - Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen(KMU) mit überregionalem Absatz sind
Einführung neuer Technologien
-
Gefördert werden Ihre Anwendungsvorhaben zur Erleichterung der Einführung neuer, von Ihnen selbst entwickelter Technologien in Ihrem Unternehmen.
Wenn Sie näher interessiert sind, können Sie gerne einen unserer Ansprechpartner in Förderfragen anrufen.