Sachgebiet 51 - Naturschutz

Das Sachgebiet Naturschutz nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr, um die Vielfalt der Arten und Lebensräume sowie die Erholungsqualität der Landschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Als höhere Naturschutzbehörde erstellt das Sachgebiet Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte und koordiniert und unterstützt Naturschutzprojekte. Das Sachgebiet nimmt zu Eingriffsplanungen Stellung und erteilt naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen. Zudem veranlasst die höhere Naturschutzbehörde Maßnahmen, die zum Schutz und zur Pflege von bedrohten Tier- und Pflanzenarten erforderlich sind. Ferner unterstützt sie Landschaftspflegemaßnahmen, die über Förderprogramme der EU und des Landes finanziert werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit organisiert das Sachgebiet u.a. Ausstellungen zu Naturschutzthemen.

Die höhere Naturschutzbehörde hat die Aufgabe, an der Umsetzung der Naturschutzgesetze mitzuwirken.

1. Schutz von Flächen und Bestandteilen der Natur

  • Nationalpark Berchtesgaden einschl. Biosphärenregion Berchtesgadener Land (zur Biosphärenregion Berchtesgadener Land s. Bereichsleitung 5)
  • Natur- und Landschaftsschutzgebiete einschl. Naturpark Altmühltal
  • Landschaftsbestandteile, Baumschutz
  • Naturdenkmäler
  • FFH-Gebiete
  • Zustandserfassungen, Pflege- und Entwicklungspläne
  • Naturschutzgebietsarchiv

2. Schutz von Pflanzen und Tieren

  • Artenschutz, insbesondere fachliche Mitwirkung bei Ausnahmegenehmigungen
  • Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP), Biotopverbund
  • Naturschutzfachliche Kartierungen, Bestandserhebungen und Untersuchungen, Artenhilfsprogramme, Biotop- und Artenschutzkartierung
  • Vollzug der Ramsarkonvention, Vogelschutzrichtlinie

3. Landschaftspflege

  • Fachfragen der Landschaftspflege
  • Koordinierung, Umsetzung und Förderung von Programmen und Konzepten
    • Arten- und Biotopschutzprogramm
    • Landschaftspflegekonzepte
    • Maßnahmen nach den Landschaftspflegerichtlinien
    • Bundes- und Life-Projekte
    • Management von Schwerpunktprojekten
  • Effizienzkontrolle von Landschaftspflegemaßnahmen und Förderprogrammen
  • Koordinierung und Durchführung von Förderprogrammen des Landes

4. Landschaftsplanung

  • Erarbeitung und Fortschreibung der Landschaftsentwicklungskonzepte (LEK) für die Regionen 10, 14, 17 und 18
  • Mitwirkung bei der Regional- und Bauleitplanung
  • Koordination und Mitwirkung bei der Erstellung von Landschafts-, Grünordnungs- und Gestaltungsplänen
  • Koordination und Mitwirkung bei der Umsetzung der Landschaftspläne
  • Mitwirkung in Verfahren der ländlichen Neuordnung und Dorferneuerung

5. Eingriffe nach Art. 6 BayNatSchG - Fachliche Stellungnahmen zu

  • Raumordnungsverfahren
  • Planfeststellungsverfahren
  • Sonstige Verwaltungsverfahren
  • Planentwürfe (z.B. landschaftspflegerische Begleitpläne)
  • Ökoflächenkataster
  • Vorkaufsrecht-Überprüfung

6. Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen und Dokumentationen; Teilnahme an und Durchführung von Wettbewerben