Sachgebiet 34.1 - Städtebau, Bauordnung - Westliche Landkreise, Stadt Ingolstadt und Landeshauptstadt München (ohne Städtebauförderung)

1. Aufgaben für den gesamten Regierungsbezirk
Grundsatzfragen des fachlichen Vollzugs des Planungs- und Bauordnungsrechts einschl. des vorbeugenden baulichen Brandschutzes

2. Räumlicher Zuständigkeitsbereich
Für die Landeshauptstadt München, die kreisfreie Stadt Ingolstadt, die Landkreise Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, München, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Starnberg und Weilheim-Schongau sowie für die Großen Kreisstädte Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Germering, Landsberg am Lech, Neuburg a. d. Donau:

  • Bauplanung und Bauordnung
    • Fachlicher Vollzug des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
    • Genehmigung von Flächennutzungsplänen der großen Kreisstädte und kreisfreien Städte
    • Beratung bei städtebaulichen, bautechnischen und gestalterischen Angelegenheiten des Denkmalschutzes
    • Städtebauliche Wettbewerbe und Plangutachten
    • Planungszuschüsse des Landes (Federführung)
    • Beratung der Gemeinden im Bereich der Ortsentwicklung
  • Städtebauförderung (ohne Landeshauptstadt München, s. Sachgebiet 34.2)
    • Durchführung von Fördermaßnahmen
    • Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortführung der Programme (Federführung Sachgebiet 34.2)
    • Allgemeine technische Angelegenheiten, z.B. bei Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten

3. Sonderaufgabe Städtebau

  • Querschnittsaufgaben des Städtebaus, des Flächensparens, des Bauwesens, der Denkmalpflege und der interkommunalen Zusammenarbeit
    (Tagungen, Veröffentlichungen, Aus- und Fortbildung mit fachlichem Bezug zur Staatsbauverwaltung und zur interkommunalen Zusammenarbeit)
  • Städtebauliche Auswirkungen des demografischen Wandels
  • Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit (in Abstimmung mit den SGen 12.1 und 12.2)
  • Energieeffizienz und Klimaschutz im Bauwesen
  • Fachliche Begleitung von Prämierungen (Denkmalschutzmedaille)
  • Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen im Baubereich und der interkommunalen Zusammenarbeit
  • Baubeauftragte/r der Regierung von Oberbayern
    • Leitung der Gestaltungskommission