Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern

Der Bergbau und alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen einer staatlichen Aufsicht, der Bergaufsicht.

Die Bergbehörden im Freistaat Bayern sind das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie die bei den Regierungen von Oberfranken und Oberbayern eingegliederten Bergämter.

Das Bergamt Südbayern ist örtlich zuständig für die drei Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.

Es versteht sich als Servicebehörde für Bürger und Unternehmen auf den Gebieten Sicherheit (Arbeitsschutz) und Umweltschutz.

Die Aufgaben des Bergamtes sind dabei:

1. Vollzug des Bundesberggesetzes und der bergbehördlichen Verordnungen

2. Vollzug sonstiger Vorschriften bei dem Bergrecht unterliegenden Betrieben
(insbesondere Wasser-, Immissionsschutz- und Gewerberecht)

3. Überwachung von Hohlraumbauten

4. Wirtschaftliche und sonstige allgemeine Angelegenheiten des Bergbaus

5. Mitwirkung bei der Sicherung bergbaulicher Rohstofflagerstätten

6. Ausübung der Funktion des Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft im Bergwesen

7. Bergbauliche Statistiken

8. Technische Fragen bei bergbaulichen und natürlichen Hohlräumen (Amtshilfe)

9. Mitwirkung bei der Ausbildung im Bergbau

10. Grubenanschlussbahnen (insoweit Vollzug des Eisenbahn- und Bergbahngesetzes)

11. Erhebung der Feldes- und Förderabgabe für Nord- und Südbayern