Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt

1. Rechtsfragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

  • Vollzug des BNatSchG, des BayNatSchG und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen, soweit nicht auf andere Behörden übertragen
  • Schutzgebietsverfahren für Naturschutzgebiete und Landkreis übergreifende Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile von mehr als 10 ha
  • Förderung auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege und -planung und von Umweltbildung und Umweltstationen, Förderungen von Gartenschauen (Übernahme der Zuständigkeit von SG 34.1 für Projekte, die erst nach Auslaufen des derzeitigen EFRE/IWB- Programms 2014-2020 zur Förderung anstehen)
  • Vergabe von externen Aufträgen für Maßnahmen des Naturschutzes der Regierung von Oberbayern
  • Werkverträge für Maßnahmen des Naturschutzes der Regierung von Oberbayern
  • Gestattungsverfahren nach Artenschutzrecht, soweit nicht Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden
  • Durchführung von Befreiungsverfahren für Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete, soweit nicht Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden
  • Mitwirkung bei Planfeststellungen, anderen Gestattungsverfahren und bei Rechtsetzungen
  • Rechtsfragen Natura 2000
  • Naturschutzbeirat

2. Abfallrecht

  • Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Bayer. Abfallwirtschaftsgesetzes und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen, soweit nicht auf die Kreisverwaltungsbehörden übertragen
  • Planfeststellungsverfahren und Genehmigungen für Abfallbeseitigungsanlagen
  • Anordnungen Abfallentsorgungsanlagen
  • Aufsicht über die kommunale Abfallentsorgung einschließlich Abfallgebühren
  • Genehmigung kommunaler Abfallgebührensatzungen, soweit Ausschlussregelungen enthalten sind
  • Abfallrechtliche Widerspruchsverfahren
  • Genehmigung der Abfallverbringung

3. Immissionsschutzrecht, Anlagensicherheit

  • Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen (soweit nicht auf die Kreisverwaltungsbehörden übertragen)
  • Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG, sofern die Regierung zuständige Genehmigungsbehörde ist und nach dem BayImSchG keine Zuständigkeit des Bergamtes besteht
  • Genehmigung von Anlagen der öffentlichen Versorgung zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung
  • Genehmigung von Elektroumspannungsanlagen der öffentlichen Versorgung mit einer Oberspannung von 220 oder mehr Kilovolt
  • Anlagen der öffentlichen Entsorgung zur thermischen Behandlung von Abfällen und zur Lagerung oder Behandlung gefährlicher Abfälle zur Beseitigung
  • Rechtsfragen der Sondermüllentsorgung
  • Genehmigung von Tierkörperbeseitigungsanstalten und Sammelstellen
  • Genehmigung gemeindlicher Lärmminderungspläne

4. Wasser- und Abwasserabgabenrecht

  • Wasserhaushaltsgesetz, Bayer. Wassergesetz, Bundeswasserstraßengesetz, Wasserrecht der EU
  • Abwasserabgabenrecht (AbwAG, BayAbwAG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffeund die Zulassung von Fachbetrieben (Anlagen- und Fachbetriebsverordnung - VAwS)
  • Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)
  • Schifffahrtsordnung
  • Wassersicherstellungsgesetz
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Maßnahmen des Wasserbaus, der Wasserwirtschaft und des Grunderwerbs
  • Rechtsfragen der Badegewässer einschl. Vollzug der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer vom 08.12.1975
  • Wasserverbandsrecht

5. Fördermaßnahmen auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes

6. Bodenschutz

  • Aufsicht beim Vollzug aller Rechtsgrundlagen (BBodSchG, BayBodSchG, BBodSchV, BayBodSchVwV) sowie Koordinierung und Unterstützung der Kreisverwaltungsbehörden
  • Zuständigkeit für stillgelegte Deponien nach § 40 Abs. 2 Satz 2 KrWG bis zum Ende der Nachsorgephase, mit Ausnahme von Bauschuttdeponien und Deponien für nicht gefährliche Abfälle unter 5000 m3 Volumen (hier sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig)

7. Fachübergreifende Angelegenheiten, insbesondere

  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Umweltinformationsrecht (UIG)
  • Umweltgesetzbuch (UGB)
  • Umweltstrafrecht
  • Umwelt-Audit (UAG)
  • Agenda 21

8. Gentechnikrecht (zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben)

9. Bußgeldverfahren zu Nr. 2, Nr. 7 und Nr. 8

10. Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für landkreisüberschreitende Rohrleitungsanlagen gemäß Nrn. 19.3 - 19.7 der Anlage 1 zum UVPG und § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Rohrfernleitungsverordnung (ohne Überwachung)

11. Justiziariat